Patientenrecht

Datenschutz - Schutz der Patientendaten

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Ihre Patientendaten gehören zu Ihren persönlichen Daten. Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser dürfen sie nur mit Ihrem Einverständnis weitergeben. Anderenfalls verletzt die Weitergabe Ihrer Patientendaten die ärztliche Schweigepflicht.

Beim Verkauf einer Arztpraxis muss die Ärztin bzw. der Arzt Ihre Zustimmung einholen, bevor sie/er Ihre Patientendaten weitergibt. Die Ärztin oder der Arzt darf nur die notwendigen Informationen an die Krankenkasse weiter geben. Diese Informationen unterliegen den besonderen Bestimmungen des Sozialdatenschutzes bei den Krankenkassen.

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