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Lärmschutz im Büro: Was tun, wenn es im Büro zu laut ist?

Lesedauer unter 3 Minuten

Qualitätssicherung

  • Dr. med. Utta Petzold (Dermatologin, Allergologin, Phlebologin bei der Barmer)

Büro- und Bildschirmarbeiten erfordern eine hohe Konzentration. Lärm erzeugt dabei Stress – und der wirkt sich negativ auf Ihre Gesundheit aus. Erfahren Sie, wie Sie im Büro für Lärmschutz sorgen können und so den Stresspegel senken.

Lärm am Arbeitsplatz

Das Telefon klingelt, die Kollegen schwatzen und der Drucker läuft ununterbrochen: Schon eine geringe Lärmbelästigung kann unsere Konzentration stark beeinträchtigen. Eine kurze Unterbrechung reicht oft aus, um den roten Gedankenfaden reißen zu lassen und unmittelbar Stress zu erzeugen.

Anhaltender Lärm kann zu Dauerstress und psychischen Belastungen führen. Bleiben Aufgaben wegen eines zu hohen Stressaufkommens unerledigt, erhöht sich der Leistungsdruck zunehmend. Wir fühlen uns unwohl, sind weniger leistungsstark und gleichzeitig sinkt die Leistungsbereitschaft. Lärmschutz spielt daher im Büro eine große Rolle.

Wie hoch darf der Lärmpegel im Büro sein?

Um Stress durch Lärm zu vermeiden, sollte laut Arbeitsplatzverordnung ein Lärmpegel von 55 Dezibel im Büro nicht überschritten werden. Das entspricht in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs und gilt als oberste Richtgrenze für "vorwiegend geistige Tätigkeiten". In einem kleinen Büroraum ist ein Richtwert von 35 Dezibel, im Großraumbüro der von 45 Dezibel vorgesehen.

Zum Vergleich: Ein handelsüblicher Laserdrucker erzeugt einen Lärmpegel von circa 50 Dezibel. Lärm ist übrigens nicht gleich Lärm. Manch einer kann auch bei einem höheren Lärmpegel noch gut arbeiten, ein anderer empfindet schon ein leises Summen als störend.

Welcher Schallschutz und welche Schalldämmung im Büro?

Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, an Ihren Arbeitgeber heranzutreten und ihn auf etwaige Lärmquellen hinzuweisen. Bitten Sie ihn zum Beispiel, bei der nächsten Anschaffung auf geräuscharme Bürogeräte zu achten. Geräte mit dem Prüfsiegel "Blauer Engel" sind besonders leise.

Geräuschintensive Geräte wie Drucker können in einem anderen Raum oder unter einer Schallschutzhaube untergebracht werden. Schallabsorbierende Stellwände reduzieren zusätzlich Störgeräusche. Auch die Raumwände und -decken tragen zur Schalldämmung bei. Wenn der Raum mit einer schallabsorbierenden Oberfläche versehen ist, schluckt diese den Schall und reduziert die Lautstärke. Die Raumakustik wird damit deutlich verbessert. Gleiches gilt für Teppichböden, Holzmöbel und Zimmerpflanzen.

Was kann man gegen Lärm am Arbeitsplatz tun?

Zusätzlich zu Schallschutz und Schalldämmung können Sie mit den folgenden Maßnahmen Lärm am Arbeitsplatz verhindern:

  • Stellen Sie Kommunikationsregeln im Büro auf (Handynutzung, persönliche Absprachen etc.).
  • Verlegen Sie Gespräche weitestgehend in andere Räume.
  • Definieren Sie – soweit möglich – einen telefonfreien Zeitraum.
  • Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Rückzugsräume für Telefonate oder lange Gespräche zu schaffen.

So sorgen Sie für Ihren persönlichen Lärmschutz

Sofern es in Ihrem Beruf möglich ist, können Ohrstöpsel bei konzentrierten Arbeiten helfen. "Auch wenn keine Gehörschädigung droht, kann Gehörschutz ein echter Gewinn für mehr Lebensqualität sein", rät Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte beim Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.

"Sofern es die Aufgabe zulässt, drehen Sie der stressigen Umwelt einfach mal den Ton ab, schonen Körper und Geist und sind außerdem deutlich leistungsfähiger." Das gelte vor allem für Arbeitsplätze mit dauerhafter Lärmbelästigung unterhalb der Schädigungsgrenze – zum Beispiel in Großraumbüros, wo die 55 Dezibel schnell überschritten werden.

Tipps gegen Stress durch Lärm im Büro

Die Barmer hilft Ihnen, stressige Situationen zu vermeiden und entspannter durch Beruf und Alltag zu kommen. Sie erfahren auf unseren umfangreichen Seiten zur psychischen Gesundheit, wie Sie Ihre Stresskompetenz stärken und Entspannung lernen.

Literatur

  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): www.baua.de
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): www.baua.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): www.dguv.de
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de