Die Gutachterinnen und Gutachter fassen die Ergebnisse des Hausbesuches und weitere Empfehlungen in einem Gutachten zusammen.
Das Gutachten enthält die Empfehlung über die Zuordnung zu einem Pflegegrad
Das Gutachten der Pflegebegutachtung wird an Ihre Pflegekasse weitergeleitet. Damit Sie schnell Planungssicherheit haben, entscheidet die Pflegekasse sofort nach Eingang des Gutachtens über den Antrag auf Pflegeleistungen. Das Ergebnis wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Mit dem Bescheid über den festgestellten Pflegegrad erhalten Sie ebenfalls eine Kopie des Gutachtens.
Zusätzlich zur Feststellung, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt, gibt die Gutachterin bzw. der Gutachter Empfehlungen und Hinweise zu Möglichkeiten der Prävention und Rehabilitation sowie zu Hilfs- und Pflegehilfsmitteln. Sie finden diese Inhalte in den Punkten 7 und 8 des Gutachtens.
Möglicherweise wird ebenfalls empfohlen, dass nach einiger Zeit eine erneute Begutachtung stattfinden sollte. Den Zeitpunkt für diese Wiederholungsbegutachtung sowie eine Prognose der Gutachterin oder des Gutachters finden Sie zum Schluss des Gutachtens unter Punkt 9.
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Die im Gutachten getroffenen Empfehlungen werden von der Pflegekasse automatisch aufgegriffen. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Wird beispielsweise eine Rehabilitationsmaßnahme empfohlen, erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen. Werden Hilfsmittel empfohlen, wird Kontakt mit Ihnen aufgenommen, um alles Weitere zu besprechen. Sofern eine Wiederholungsbegutachtung notwendig wird, werden Sie rechtzeitig durch Ihre Pflegekasse informiert.
Hinweis: Sie haben noch keinen Pflegedienst gefunden oder Sie pflegen selber und brauchen Unterstützung? Der Pflegelotse hilft Ihnen bei der Suche nach einem Anbieter in Ihrer Nähe.