- Was versteht man unter rechtlicher Betreuung?
- Was macht eine rechtliche Betreuung?
- Wem hilft eine rechtliche Betreuung?
- Wann ist eine rechtliche Betreuung notwendig?
- Werde ich bei einer rechtlichen Betreuung entmündigt?
- Wer arbeitet als rechtlicher Betreuer?
- Welche Art der rechtlichen Betreuung gibt es?
- Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?
- Was kostet eine rechtliche Betreuung?
Was versteht man unter rechtlicher Betreuung?
Manche Menschen können ihre Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr alleine regeln. Helfen können in dieser Situation rechtliche Betreuerinnen und Betreuer. Lesen Sie nach, was es bedeutet, rechtlich betreut zu werden, und welche Aufgaben rechtliche Betreuerinnen und Betreuer übernehmen.
Was macht eine rechtliche Betreuung?
Etwa 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland rechtlich betreut. Rechtliche Betreuung ist eine Unterstützung für volljährige Menschen. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wird, die oder der sie in einem genau festgelegten Umfang unterstützt, berät oder vertritt.
Wem hilft eine rechtliche Betreuung?
Stellen Sie sich vor:
- Sie sind aufgrund einer Demenz zunehmend überfordert, Ihre Angelegenheiten zu überblicken.
- Sie schaffen es wegen einer Depression nicht mehr, die wichtigen Dinge des Lebens zu organisieren.
- Ihr Leben gerät durch eine akute Psychose vollkommen aus der Bahn.
- Sie haben einen schweren Unfall und können sich vielleicht für eine lange Zeit nicht mehr artikulieren.
Dann kann eine rechtliche Betreuung möglicherweise eine Hilfe sein. Der Gesetzgeber sagt dazu Folgendes (Paragraf 1896 Bürgerliches Gesetzbuch): „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“
Wann ist eine rechtliche Betreuung notwendig?
Es gibt verschiedene Wege eine rechtliche Betreuung zu erhalten. Entweder gehen Sie selbst zum Betreuungsgericht und stellen einen Antrag. Oder ein Angehöriger bzw. ein Dritter regt die Betreuung an.
Das Betreuungsgericht prüft Ihren Fall und lässt ein medizinisches und ein soziales Gutachten erstellen. Sie werden dabei genau gefragt, wobei Sie Unterstützung brauchen. Auch wird geprüft, ob jemand in Ihrem persönlichen Umfeld diese Aufgabe übernehmen kann und ob es noch andere Hilfen gibt, die Ihnen gleichwertige Unterstützung bieten können.
In einer Anhörung schließlich bespricht der Betreuungsrichter noch einmal alles mit Ihnen und legt dann gemeinsam mit Ihnen fest, für welche Angelegenheiten und wie lange die Betreuerin oder der Betreuer da sein soll. Sollten Sie keinen eigenen Vorschlag einbringen, sucht das Betreuungsgericht einen passenden Betreuer aus.
Die Betreuerin oder der Betreuer nimmt dann Kontakt mit Ihnen auf. Gegen Ihren freien Willen kann keine rechtliche Betreuung beschlossen werden. Das geht nur, wenn Sie wegen Ihrer Krankheit nicht verstehen, um was es geht. Dies kann der Fall sein, wenn Sie nach einem Unfall für Monate das Bewusstsein verlieren und niemand die Vollmacht hat, Ihre lebensnotwendigen Angelegenheiten weiter zu organisieren.
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Werde ich bei einer rechtlichen Betreuung entmündigt?
Die Betreuerin oder der Betreuer ist nicht Ihr Vormund. Sie bleiben weiterhin geschäftsfähig, Ihre Unterschrift bleibt gültig. Sie behalten das Recht, Verträge abzuschließen, über Ihr Konto zu verfügen oder in eine ärztliche Behandlung einzuwilligen.
Die Betreuerin oder der Betreuer muss Ihre Wünsche beachten und darf nur in den Bereichen entscheiden, für die er einen Auftrag hat. Das steht so im Gesetz (Paragraf 1901 Bürgerliches Gesetzbuch). Nur in wenigen Ausnahmen darf die Betreuerin oder der Betreuer eine Entscheidung alleine treffen. Auch muss die Betreuerin oder der Betreuer bei wichtigen Fragen das Betreuungsgericht um Erlaubnis bitten (beispielsweise Umzug, Klinikaufenthalt, weitreichende finanzielle Angelegenheiten).
Wer arbeitet als rechtlicher Betreuer?
Bei der Suche nach einem rechtlichen Betreuer können Sie Vorschläge einbringen. Das Gericht muss prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für eine Betreuung geeignet sind. Haben Sie eine Betreuungsverfügung, versucht das Gericht, die darin enthaltenen Wünsche zu erfüllen.
Betreuerinnen oder Betreuer können zum Beispiel sein: Verwandte, Freunde oder Partner, Mitglieder eines Betreuungsvereins, selbstständige Berufsbetreuerinnen oder Berufsbetreuer oder Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde. In Deutschland sind mehr als die Hälfte aller Betreuer Familienangehörige. Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Berufsbetreuer. Sie arbeiten oft in rechtsberatenden Berufen, in Berufen der Sozialen Arbeit oder sind anderweitig ausgebildet.
Welche Art der rechtlichen Betreuung gibt es?
Eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer unterstützt, berät und vertritt Sie in Ihren Angelegenheiten. Welche das sind, klärt das Betreuungsgericht mit Ihnen. Was Sie selbst regeln können und wollen, bleibt auch bei Ihnen. Der Betreuer soll Sie stets in Ihrer Selbstständigkeit fördern.
Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?
Nur so lange, wie sie erforderlich ist. Rechtliche Betreuer sollen Sie immer dahingehend fördern, wieder selbstständiger zu werden. Und sie sollen sich im besten Fall irgendwann „überflüssig“ machen.
Der Weg dahin kann jedoch manchmal lange dauern. Wenn eine Betreuung eingerichtet oder weiterbewilligt wird, legt das Gericht immer einen Zeitraum fest, nach dem überprüft wird, ob sie noch nötig ist. Der festgelegte Zeitraum ist jedoch keinesfalls starr. Eine Betreuung kann auch immer vorzeitig beendet werden, sobald Sie Ihre Angelegenheiten wieder selbst besorgen können.
Es kann auch immer ein Antrag gestellt werden, sollten sich Veränderungen ergeben. Zum Beispiel, falls Sie die Betreuerin oder den Betreuer wechseln möchten, wenn es Probleme gibt. Oder wenn ein Aufgabenkreis erweitert oder eingeschränkt werden soll.
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Was kostet eine rechtliche Betreuung?
Wenn Sie nicht vermögend sind, ist die rechtliche Betreuung für Sie kostenlos und wird vom Staat übernommen. Wenn Sie vermögend sind, müssen Sie Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer zumindest anteilig selber zahlen.
Sie dürfen auf jeden Fall 818 Euro und die Kosten Ihrer Unterkunft behalten. Haben Sie besondere Belastungen, zum Beispiel wenn Sie einen Pflegedienst benötigen, kann der Freibetrag durchaus höher sein. Ersparnisse können Sie bis zu einer Höhe von 5.000 Euro behalten. Selbst genutztes, angemessenes Wohneigentum muss ebenfalls nicht angetastet werden.