Schnell und unkompliziert
Krankenkasse wechseln

Krankenkasse wechseln: So einfach geht's

Aufnahmeantrag ausfüllen

Bei der Barmer geht das zum Beispiel ganz einfach online in nur fünf Minuten 

Zurücklehnen

Ihre neue Krankenkasse übernimmt die Kündigung der bisherigen Krankenversicherung

Bestätigung erhalten

Arbeitgeber/Hochschule formlos über den Wechsel informieren - fertig!  

So funktioniert der Krankenkassenwechsel 

  • Sie können jederzeit die Krankenkasse wechseln, wenn Sie bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse mindestens zwölf Monate versichert waren 
  • Ihre bisherige Krankenkasse brauchen Sie nicht zu kündigen. Das übernimmt Ihre neue Krankenkasse
  • Füllen Sie einfach den Aufnahmeantrag aus – nutzen Sie dafür gerne den Online-Antrag. Alternativ können Sie auch eine Geschäftsstelle besuchen oder den Kundenservice telefonisch kontaktieren
  • Nach dem erfolgreichen Krankenkassenwechsel informieren Sie Ihren Arbeitgeber formlos

Ein Krankenkassenwechsel hat keine Nachteile 

  • Ihnen entstehen keine Nachteile in ihrer medizinischen Versorgung, wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln
  • Bei einem Krankenkassenwechsel besteht ein nahtloser Versicherungsschutz – auch für die mitversicherten Familienmitglieder

Diese Fristen sollten Sie bei einem Wechsel der Krankenkasse beachten 

  • Wenn Sie zu einer neuen Krankenkasse wechseln möchten, gibt es in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten bis zum Monatsende
  • Beispiel: Sie haben sich im Monat März entschieden, zur Barmer Krankenkasse zu wechseln, und den Online-Antrag abgeschickt. Dann endet Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse zum 31. Mai. Ab dem 1. Juni sind Sie bei der Barmer versichert

Dann haben Sie beim Wechsel der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht

  • Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre bisherige Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht
  • Beispiel: Seit dem 1. Januar sind Sie bei Ihrer Krankenkasse versichert. Sie erhalten von der Krankenkasse die Information, dass zum 1. Juni desselben Jahres der Zusatzbeitrag erhöht wird. Obwohl Sie noch keine zwölf Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert sind, können Sie nun auch vor Ablauf der zwölf Monate Ihre gesetzliche Krankenversicherung kündigen beziehungsweise zu einer anderen Krankenkasse wechseln
  • Ausnahme: Sind Sie freiwillig bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert und haben einen Wahltarif für ein gesetzliches Krankengeld abgeschlossen, besteht auch im Falle einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kein Sonderkündigungsrecht

Krankenkasse wechseln: Weitere Fragen und Antworten

Arbeitgeber und Informationspflicht

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sofort möglich. Dabei brauchen Versicherte keine Kündigungsfrist und keine Bindungsfrist einzuhalten. Dieses Wahlrecht besteht innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem Sie Ihre neue Beschäftigung aufgenommen haben.

Beispiel: Zum 1. September nehmen Sie die Beschäftigung bei Ihrem neuen Arbeitgeber auf. Bis zum 14. September ist es nun für Sie möglich, Ihre Mitgliedschaft gegenüber einer neuen Krankenkasse zu erklären, ohne eine Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung einhalten zu müssen. Bei der BARMER können Sie Ihre Mitgliedschaft ganz einfach online beantragen.

Eine formlose Information an den Arbeitgeber, die Hochschule oder die zuständige Arbeitsagentur reicht aus, wenn Sie beispielsweise von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zur Barmer wechseln. Teilen Sie der jeweiligen Stelle einfach den Namen und Sitz Ihrer neuen Krankenkasse mit.

Ärztin/Arzt

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nicht darüber informieren, dass Sie in eine neue Krankenkasse eintreten. Legen Sie bei Ihrem ersten Arztbesuch nach dem Krankenkassenwechsel bei der Anmeldung einfach die Versichertenkarte der Kasse vor, zu der Sie gewechselt sind. Bei Überweisungen zu Fachärztinnen und Fachärzten ist es wichtig, dass diese die korrekte Information erhalten, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ihre noch laufenden Überweisungen zu Facharztpraxen werden dann entsprechend geändert.

Arztbesuch und Behandlung

Bei der Barmer sind alle Menschen herzlich willkommen. Sowohl Ihr Alter als auch Ihr Gesundheitszustand spielen bei einem Wechsel der Krankenversicherung keine Rolle. Kontaktieren Sie uns: Gemeinsam besprechen wir, wie Sie optimal versorgt werden können.
Ein Krankenkassenwechsel hat keine Auswirkungen auf Ihre Behandlung. Im Falle eines Wechsels zur Barmer während einer Behandlung überträgt sich Ihr Leistungsanspruch auf uns.

Krankenversicherung und Versicherungsschutz

Die Höhe Ihrer Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung ist davon abhängig, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie Sie versichert sind – zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, als Studentin oder Student oder als selbstständig tätige Person. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Beiträge.

Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Wenn sich Ihre Lebensumstände so ändern, dass Sie zum ersten Mal oder wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet sind, können Sie sich für jede gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind und in den vergangenen fünf Jahren keine gesetzliche Versicherung hatten und mehr als die Hälfte dieser Zeit entweder keine Versicherung besaßen, von der Versicherungspflicht befreit waren oder hauptberuflich selbstständig waren, können Sie nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

 

Weiterführende Literatur:

Entdecken Sie weitere Themen der Barmer Krankenversicherung