Wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sofort möglich. Dabei brauchen Versicherte keine Kündigungsfrist und keine Bindungsfrist einzuhalten. Dieses Wahlrecht besteht innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem Sie Ihre neue Beschäftigung aufgenommen haben.
Beispiel: Zum 1. September nehmen Sie die Beschäftigung bei Ihrem neuen Arbeitgeber auf. Bis zum 14. September ist es nun für Sie möglich, Ihre Mitgliedschaft gegenüber einer neuen Krankenkasse zu erklären, ohne eine Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenversicherung einhalten zu müssen. Bei der BARMER können Sie Ihre Mitgliedschaft ganz einfach online beantragen.
Eine formlose Information an den Arbeitgeber, die Hochschule oder die zuständige Arbeitsagentur reicht aus, wenn Sie beispielsweise von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse zur Barmer wechseln. Teilen Sie der jeweiligen Stelle einfach den Namen und Sitz Ihrer neuen Krankenkasse mit.
Ärztin/Arzt
Grundsätzlich müssen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt nicht darüber informieren, dass Sie in eine neue Krankenkasse eintreten. Legen Sie bei Ihrem ersten Arztbesuch nach dem Krankenkassenwechsel bei der Anmeldung einfach die Versichertenkarte der Kasse vor, zu der Sie gewechselt sind. Bei Überweisungen zu Fachärztinnen und Fachärzten ist es wichtig, dass diese die korrekte Information erhalten, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Ihre noch laufenden Überweisungen zu Facharztpraxen werden dann entsprechend geändert.
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Wenn sich Ihre Lebensumstände so ändern, dass Sie zum ersten Mal oder wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet sind, können Sie sich für jede gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind und in den vergangenen fünf Jahren keine gesetzliche Versicherung hatten und mehr als die Hälfte dieser Zeit entweder keine Versicherung besaßen, von der Versicherungspflicht befreit waren oder hauptberuflich selbstständig waren, können Sie nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Weiterführende Literatur: