Alternativ erreichen Sie das Expertenteam auch auf folgenden Wegen:
Telefon
Unser Expertenteam erreichen Sie innerhalb Deutschlands täglich unter der Telefonnummer 0800 3333 500.
Darüber hinaus erreichen Sie das Teledoktor Team aus dem Ausland unter der Rufnummer +49 202 568 3333 500 (Die Kosten für Anrufe aus dem Ausland richten sich nach dem Tarif Ihres Telefonanbieters).
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Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Wenn Sie das medizinische Angebot des Barmer Teledoktors in Anspruch nehmen, werden in begrenztem Umfang Daten elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert. Zum einen, um Sie optimal beraten oder behandeln zu können, zum anderen zu organisatorischen Zwecken. Zum Beispiel für die Videosprechstunde oder den Terminservice Welche Daten genau erfasst werden und wie wir diese schützen, haben wir für Sie auf der Barmer-Website zusammengefasst. Nutzen Sie die folgende Webadressen: www.barmer.de/datenschutz und www.barmer.de/a005436.
Die ärztliche Schweigepflicht und Dokumentationspflicht ist davon unberührt
Ärztliche Dokumentationspflicht und Schweigepflicht
Wie alle anderen Ärzte sind auch die kooperierenden Ärztinnen und Ärzte des Barmer Teledoktors gesetzlich verpflichtet, Diagnosen, Maßnahmen und Ergebnisse von Untersuchungen sorgfältig aufzuzeichnen. Die Dokumentation umfasst ebenfalls den Kontakt mit den Expertenteams beim Teledoktor. Beispielsweise betrifft das die Beratung mit den medizinischen Fachangestellten. Mit der Dokumentation wird z. B. eine fachgerechte Weiterbehandlung von Patientinnen und Patienten sichergestellt. Die ärztliche Dokumentationspflicht ist unter anderem geregelt in den Bundesmantelverträgen für Ärzte und Zahnärzte, § 57 Abs.1 BMV-Ä und § 10 der Musterberufsordnung.
Wichtig: Das Teledoktor-Team behandelt medizinische Daten von Patientinnen und Patienten streng vertraulich. Das gesamte medizinische Fachpersonal des Barmer Teledoktors unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, wie Sie das auch von Arztpraxen kennen. Nur Sie selbst können das Teledoktor-Team und die kooperierenden Ärztinnen und Ärzte von dieser Schweigepflicht entbinden.
Das bedeutet auch: Die Barmer erhält keinerlei Informationen zu Ihrer Behandlung oder zum Grund Ihres Anrufs. Es werden ausschließlich anonymisierte und abrechnungsrelevante Kontaktinformationen an die Barmer übermittelt.
Haftungsausschluss beim Angebot der Gesundheitsberatung
Der Barmer Teledoktor bietet neben der ärztlichen Fernbehandlung in der Videosprechstunde auch eine Gesundheitsberatung zu allgemeinen Fragen rund um Krankheit und Gesundheit.
Für die Gesundheitsberatung ohne Behandlung gilt:
In einer Gesundheitsberatung gibt der Barmer Teledoktor ausschließlich allgemeine Auskünfte und Informationen zu medizinischen Fragen oder z. B. zu Ärzten, Kliniken oder Therapeuten. In einem solchem Beratungsgespräch wird keine Diagnose erstellt und keine Therapie empfohlen.
Bitte beachten Sie: Eine Teledoktor-Gesundheitsberatung ersetzt keinen Arztbesuch. Auskünfte und Informationen, die Sie in einem solchem Beratungsgespräch bekommen, dürfen nicht verstanden werden als Aufforderung, eine mögliche Krankheit auf eine bestimmte Weise zu behandeln oder nicht zu behandeln.
Eine Erkrankung kann nur von einem Arzt festgestellt werden - im Rahmen einer fachgerechten ärztlichen Untersuchung. Allgemeine Auskünfte, die in einer Gesundheitsberatung gegeben werden, dürfen deshalb niemals als eine Aufforderung verstanden werden, sich selbst zu diagnostizieren und zu behandeln.
Sollten Sie eine Erkrankung bei sich oder einem Familien-Mitglied vermuten, dann melden Sie sich bitte zur Teledoktor-Videosprechstunde an oder besuchen Sie Ihren Arzt vor Ort. Im Vergleich zum erläuterten Beratungsgespräch handelt es sich bei der Teledoktor Videosprechstunde um eine sogenannte ärztliche Fernbehandlung. Die Videosprechstunde ist einer ärztlichen Behandlung in der Praxis vor Ort gleichwertig und wird also fachlichen Standards gerecht.
Falls Sie Auskünfte, die Sie in einer Gesundheitsberatung bekommen haben, zu einer Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung nutzen, übernimmt die Barmer keine Haftung. Das Gleiche gilt, falls aufgrund solcher Informationen ein Arztbesuch unterlassen wird.
Die Barmer haftet nur, wenn mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Falschauskünfte gegeben werden. Die Haftung in Fällen mittlerer oder leichter Fahrlässigkeit scheidet aus.
Für das medizinische Angebot des Barmer Teledoktors hat die Barmer die almeda GmbH beauftragt, ein Tochterunternehmen der SHL-Gruppe. Die SHL-Gruppe vereint über 30 Jahre Erfahrung in der medizinischen Fernberatung und -Behandlung. Das Angebot des Barmer Teledoktors erbringt die SHL in Teilen selbst oder bindet dafür Ärzte und Ärztinnen zur Erbringung von ärztlichen Leistungen ein. Es handelt sich bei allen kooperierenden Arztpraxen um sogenannte Vertragsarztpraxen.
Die SHL Telemedizin entstand aus der Überzeugung, dass durch den Einsatz moderner Technologien die medizinische Versorgung für alle Beteiligten einfacher, effizienter und flächendeckender geleistet werden kann. Heute gehört die SHL-Gruppe zu den führenden Anbietern für Telemedizin in Deutschland.
Die Barmer Videosprechstunde ist ein eigenständiges Angebot innerhalb der Barmer Teledoktor-App und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich per Videotelefonie ärztlich behandeln zu lassen. Um die Videosprechstunde nutzen zu können, nehmen Sie am Vertrag der sogenannten besonderen Versorgung teil.
Als Fernbehandlung wird in der Telemedizin eine ärztliche Behandlung zwischen Ärzten und Patienten bezeichnet, die mithilfe des Kommunikationsmediums Videotelefonie stattfindet. Die Videosprechstunde ist einer ärztlichen Behandlung in der Praxis gleichwertig, wird also fachlichen Standards gerecht.
Wie in der Arztpraxis vor Ort, stellen der behandelnde Arzt bzw. die Ärztin in der ärztlichen Fernbehandlung Diagnosen, beraten und geben Therapieempfehlungen. Der Hauptunterschied besteht darin, dass der Kontakt zwischen Ärzten und Patienten nicht persönlich, sondern per Kommunikationsmedium Videotelefonie stattfindet.
Nein, das wird im Einzelfall entschieden. Nur bei Alltagsbeschwerden die keine Versorgung und einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt vor Ort benötigen, kommt eine ärztliche Behandlung per Videotelefonie in Frage, zum Beispiel bei Husten, Schnupfen, Halsschmerzen mit mäßigem Fieber oder Kopfschmerzen.
Bei möglicherweise lebensbedrohlichen Beschwerden, die ohne Verzögerung vor Ort von einem Arzt versorgt werden müssen (z. B. Bewusstseinseintrübung nach Sturz auf den Kopf) oder Symptomen, die voraussichtlich eine differenzierte ärztliche Diagnostik benötigen (z. B. Wiederholt auftretende, nicht traumatische verursachte, starke Schmerzen und Bewegungseinschränkung im Bereich der Schulter), ist das Angebot einer Fernbehandlung nicht möglich.
Die Ärztinnen und Ärzte des Teledoktors können in der Videosprechstunde einen Kinderkrankenschein ausstellen.
Die Bescheinigung wird in der Sprechstunde ausgestellt und erscheint danach im Downloadbereich innerhalb der Teledoktor-App. Von dort kann sie als PDF heruntergeladen werden. Anschließend kann der Antrag auf Kinderkrankengeld direkt online in der BARMER-App gestellt und die ärztliche Bescheinigung dabei hochgeladen werden. Alternativ kann die Bescheinigung natürlich gedruckt, handschriftlich ausgefüllt und per Post an die BARMER geschickt werden.
Wie hoch das Kinderkrankengeld ist, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Anspruch Sie haben, erfahren Sie hier: Kinderkrankengeld.
Ein klares "Einstiegsalter" gibt es bei der Videosprechstunde nicht. Die Entscheidung, ob eine Videosprechstunde machbar ist, ist individuell, vom Kind und den Eltern abhängig.
Möglich ist sie, wenn sich Kinder gut artikulieren und damit die Beschwerden beschreiben können.
Das Teledoktor-Team unterstützt Eltern dabei, die bestmögliche Entscheidung für eine geeignete Behandlung zu treffen.
Eltern geben für ihre Kinder unter 16 Jahren alle nötigen Einverständnisse zur Datennutzung und Teilnahme an der Videosprechstunde in der App. Außerdem nehmen Eltern und Kinder gemeinsam an der Sprechstunde teil.
Versicherte ab 16 Jahren dürfen alle Einwilligungen eigenständig geben und die Videosprechstunde alleine nutzen.
Nein, welche Methoden für eine Beurteilung und Behandlung nötig sind, wird im Einzelfall entschieden. Hautprobleme werden von Ärzten und Ärztinnen unterschiedlich untersucht. Beispielsweise durch den geschulten ärztlichen Blick, das Abtasten oder weitere Untersuchungen mit Proben der Haut.
Eine hautärztliche Einschätzung (durch Blickdiagnostik und ergänzende Fragen) und Behandlung ist in der Regel digital möglich bei folgenden bekannten Krankheiten:
Ist eine Einschätzung aus ärztlicher Sicht nicht möglich oder wird ein Termin vor Ort empfohlen, dann unterstützt der Barmer Teledoktor Sie gern dabei eine Hautarztpraxis in Ihrer Nähe zu finden.
Nein. In der Videosprechstunde geht es darum, akute oder chronische Hauterkrankungen einzelner Hautstellen behandeln zu lassen, eine schnelle und professionelle Informationen oder Therapieempfehlung zu bekommen.
Probenentnahme und Entfernung:
Beim Hautcheck geht es um eine ganzheitliche Betrachtung und weiterführende Einschätzung. Immer, wenn es zur Behandlung kommt, ist der persönliche Kontakt vor Ort notwendig.