Schneller zur richtigen Medizin
mit dem E-Rezept

So profitieren Sie vom E-Rezept

  • Das E-Rezept ersetzt das Papierrezept für verordnete Medikamente
  • Sie können mit Ihrer Gesundheitskarte und ohne PIN jedes E-Rezept einlösen. Auch für andere Personen und Angehörige
  • Mit der Barmer eCare-App haben Sie jederzeit Zugriff auf alle ausgestellten Rezepte 
  • Für Folgerezepte ist kein weiterer Praxisbesuch im Quartal notwendig. Ihre Praxis kann diese direkt digital übermitteln
Lächelnder Mann mit Handy

Barmer eCare: E-Rezepte per App empfangen und direkt einlösen

  • E-Rezept von Ihrer Arztpraxis direkt in der eCare-App öffnen 
  • Apotheke online oder in Ihrer Nähe auswählen
  • E-Rezept einlösen und Medikament liefern lassen oder abholen 

Mehr erfahren

Die Grafik zeigt einen Ausschnitt aus der eCare-App zum Thema E-Rezept

Gesundheitskarte und QR-Code: Auch so können Sie Ihr E-Rezept einlösen

In der Praxis geben Sie an, dass Sie das E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen möchten. Um ein verordnetes Medikament aus der Apotheke abzuholen, nutzen Sie Ihre Gesundheitskarte und das Kartenlesegerät in der Apotheke. Sie erhalten dann das verordnete Medikament.

Auf der Karte selbst sind die E-Rezepte nicht gespeichert. Die Karte ist notwendig, da die Apotheke damit auf die für diese Person gespeicherten Rezepte zugreifen kann. Gut zu wissen: Sie brauchen keine PIN, um das E-Rezept mit Ihrer Gesundheitskarte einlösen zu können.

Das E-Rezept können Sie auch über Ihre Gesundheitskarte einlösen, wenn Sie per Teledoktor-App eine Videosprechstunde nutzen. Die Ärztinnen und Ärzte der Videosprechstunde sind an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

In der Praxis geben Sie an, dass Sie das E-Rezept per QR-Code einlösen möchten. Daraufhin erhalten Sie einen Ausdruck mit dem QR-Code. In der Apotheke wird dieser QR-Code dann gescannt und Sie erhalten Ihr verordnetes Medikament. 

Fragen zum Einlösen des E-Rezepts

Das E-Rezept löst das rosa Rezept für ärztlich verordnete Arzneimittel ab. Bekommen Sie von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, ein Rezept für Hilfsmittel, Heilmittel oder Betäubungsmittel, so steht dies weiterhin auf einem Papierausdruck, den Sie in der Praxis erhalten. Auch Überweisungen zu fachärztlichen Praxen werden, wie bisher, auf Papier ausgestellt. 

Ja, sie sind schon seit dem 1. September 2022 in ganz Deutschland dazu in der Lage. Auch Versandapotheken lösen E-Rezepte ein. Jede Praxis und jede Apotheke ist an die Telematikinfrastruktur angeschlossen, auch Versandapotheken. 

Ihre Rezepte sind, wie bisher, vier Wochen gültig.

Sie können vertretungsweise für andere Personen Medikamente in der Apotheke erhalten - zum Beispiel für Minderjährige, Familienangehörige, zu betreuende oder zu pflegende Personen. Hierfür brauchen Sie die Gesundheitskarte der jeweiligen Person oder das E-Rezept als ausgedruckten QR-Code.

Wenn Sie die E-Rezept-App nutzen, können Sie mit einer entsprechenden Berechtigung Rezepte für andere abholen.

Fragen zur Funktion des E-Rezepts

Die ärztlichen Praxen stellen mit einer bestimmten Software E-Rezepte aus. Sie sind im sicheren digitalen Gesundheitsnetz (genannt „Telematikinfrastruktur“) gespeichert. Ihre Apotheke kann es von dort sicher verschlüsselt abrufen. Die Ärztinnen und Ärzte der Videosprechstunde erstellen E-Rezepte in gleicher Weise. 
Nein. Das E-Rezept sichert die Arzneimittelversorgung für alle Versicherten. Unabhängig von ihrer technischen Ausstattung. Ein Smartphone brauchen Sie, wenn Sie die E-Rezept-App nutzen möchten. 
Das E-Rezept ist Teil der Telematikinfrastruktur. Es wurde hierfür mit einer speziellen Sicherheitsarchitektur gearbeitet, um die Daten besonders zu schützen. Die Infrastruktur der Telematik verbindet Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen miteinander, sodass sie sicher und schnell kommunizieren können.

Diese digitalen Angebote der BARMER können Ihnen im Alltag helfen