Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (European Health-Insurance-Card, kurz: EHIC) finden Sie auf der Rückseite Ihrer Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Diese bietet Ihnen einen Basisschutz für medizinische Leistungen in allen EU-Ländern und in einigen weiteren Staaten.
Bei einer Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt zeigen Sie die EHIC sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor und erhalten medizinische Hilfe. Wichtig dabei: Die Einrichtung muss in das Gesundheitssystem des jeweiligen Landes eingebunden sein. In Privatpraxen oder Privatkliniken erhalten Sie eine Privatrechnung und müssen die Behandlung selbst bezahlen.
Detaillierte Informationen zu diesen Reiseländern finden Sie in den Merkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) unter "Merkblätter Urlaub im Ausland".
Für Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein (auch Anspruchsbescheinigung). Damit sind Notfallbehandlungen in diesen Ländern abgesichert.
Haben Sie eine (z.B. chronische) Erkrankung, die auch während des Auslandsaufenthaltes behandelt werden muss? Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Reiseantritt an.
In der Türkei werden Sie bei der örtlichen Niederlassung der Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK) im sogenannten YUPASS-System registriert. Sie erhalten eine Identifikationsnummer, mit der Sie (bei Vorlage des Personalausweises) jeden Vertragspartner der SGK nutzen können. Eine Liste der Zweigstellen der SGK finden Sie im entsprechenden DVKA-Merkblatt für die Türkei. Alle Merkblätter sind nach Ländern sortiert auf der Seite der DVKA zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.
Nach türkischen Rechtsvorschriften können über den Auslandskrankenschein nur reine Notfallbehandlungen erbracht werden. Dies sind Leistungen, die aus medizinischer Sicht binnen 24 Stunden notwendig werden, um unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
Behandlungen, die über diesen sehr eng definierten Rahmen hinausgehen, werden nur noch gegen Privat-Rechnung und Barzahlung zur Verfügung gestellt.
Eine private Reisekrankenversicherung als Zusatzversicherung ist deshalb bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina dringend angeraten, z.B. bei unserem Kooperationspartner HUK-Coburg.
In den Ländern, in denen die EHIC gilt, erhalten Sie alle notwendigen Leistungen, als wären Sie in dem jeweiligen Land versichert. Leistungen, die bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, dürfen nicht erbracht werden.
In den Ländern mit Auslandskrankenschein, insbesondere in der Türkei, werden nur die zwingend unmittelbar notwendigen Leistungen im Rahmen einer Notfallbehandlung erbracht.
Wie Sie im Fall der Fälle im Ausland Leistungen in Anspruch nehmen können, erfahren Sie aus dem Merkblatt zu Ihrem Urlaubsland.
Außerdem gibt es von Land zu Land Unterschiede im Leistungskatalog. Es kann daher sein, dass Sie nicht alles, was Sie aus Deutschland kennen, auch tatsächlich über die EHIC oder den Auslandskrankenschein erhalten. Insbesondere bei der zahnärztlichen Behandlung gibt es in anderen Ländern häufig nur ein sehr eingeschränktes Angebot.
Beachten Sie zudem, dass Zuzahlungen oder Eigenanteile im Ausland deutlich höher ausfallen können als in Deutschland. Diese können von der Barmer nicht übernommen werden. So beträgt z. B. die Zuzahlung bei einer Krankenhausbehandlung in Frankreich in der Regel 20 Prozent der Gesamtkosten. Wichtig für Skifahrer oder Wanderer: Bergungskosten aus unwegsamem Gelände (z. B. Hubschraubertransport bei Skiunfällen) können in der Regel nicht oder nur zu einem geringen Teil erstattet werden. Auch ein Rücktransport nach Deutschland darf von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Haben Sie eine Privatrechnung erhalten und bezahlt, dann reichen Sie diese bei uns ein. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe wir Kosten erstatten können.
Folgende Unterlagen benötigen wir, um eine Erstattung vornehmen zu können:
Erstattungen können wir auf Rechnungen aus Ländern vornehmen, in denen auch über die EHIC oder einen Auslandskrankenschein ein Anspruch auf Leistungen bestanden hätte.
Wird aus medizinischen Gründen ein Rücktransport nach Deutschland notwendig, fallen sehr hohe Kosten an. Ein ärztlich begleiteter Flug mit einem Ambulanzflugzeug kostet schnell mehrere 10.000 Euro. Das Problem: Die deutschen Krankenkassen dürfen sich an den Kosten eines Rücktransports nicht beteiligen.
Daher empfehlen wir, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Barmer-Mitglieder können bei unserem Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung ab 13,60 Euro im Jahr einen hochwertigen Versicherungsschutz für Auslandsreisen erhalten.