Für Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein (auch Anspruchsbescheinigung). Damit sind Notfallbehandlungen in diesen Ländern abgesichert.
Haben Sie eine (z.B. chronische) Erkrankung, die auch während des Auslandsaufenthaltes behandelt werden muss? Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Reiseantritt an.
In der Türkei werden Sie bei der örtlichen Niederlassung der Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK) im sogenannten YUPASS-System registriert. Sie erhalten eine Identifikationsnummer, mit der Sie (bei Vorlage des Personalausweises) jeden Vertragspartner der SGK nutzen können. Eine Liste der Zweigstellen der SGK finden Sie im entsprechenden DVKA-Merkblatt für die Türkei. Alle Merkblätter sind nach Ländern sortiert auf der Seite der DVKA zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.
Nach türkischen Rechtsvorschriften können über den Auslandskrankenschein nur reine Notfallbehandlungen erbracht werden. Dies sind Leistungen, die aus medizinischer Sicht binnen 24 Stunden notwendig werden, um unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.
Behandlungen, die über diesen sehr eng definierten Rahmen hinausgehen, werden nur noch gegen Privat-Rechnung und Barzahlung zur Verfügung gestellt.
Eine private Reisekrankenversicherung als Zusatzversicherung ist deshalb bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina dringend angeraten, z.B. bei unserem Kooperationspartner HUK-Coburg.