Zwei ältere Menschen unterhalten sich im Schwimmbecken
Leistungen

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer

Qualitätssicherung

  • Silke Wilms (Barmer)

Sogenannte ergänzende Leistungen zur Rehabilitation können Ihre medizinische Behandlung sinnvoll unterstützen – unabhängig davon, ob Sie in einer Therapie oder Reha sind. Kinder und Jugendliche können das Leistungsangebot der Barmer ebenfalls erhalten.

Die speziellen Leistungen sollen Ihnen dabei helfen, Ihr Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern – etwa wenn Sie eine chronische Erkrankung wie Diabetes haben. Als Barmer übernehmen wir die Kosten der Maßnahmen, wenn sie medizinisch notwendig sind und von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet werden.

Welche ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation gibt es?

Zu den ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation zählen:

  • Rehasport und Funktionstraining in Gruppen, etwa zur Gesundheitsförderung und sportlichen Motivation
  • Patientenschulungen für chronisch Erkrankte, wie zum Beispiel ambulante Asthmaschulungen und Adipositas-Schulungsprogramme
  • Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke und schwerstkranke Kinder und Jugendliche in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder stationäre Rehabilitation

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation im Detail

Welche Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden von der Barmer übernommen?

Die Barmer kann sich an den Kosten ergänzender Leistungen zur Rehabilitation beteiligen, wenn sie die Behandlung einer Erkrankung wirkungsvoll unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden.

Die Barmer übernimmt die Kosten für:

  • Rehasport: Der Umfang der Leistung wird individuell ärztlich verordnet. In der Regel sind dies 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von 18 Monaten, bei der Teilnahme an einer Herzsportgruppe 90 Übungseinheiten in 24 Monaten. Dabei wird auch die Anzahl der wöchentlichen Einheiten ärztlicherseits festgelegt.
  • Funktionstraining: Der Umfang der Leistung wird individuell ärztlich verordnet. In der Regel ist dies ein Zeitraum von 12 Monaten. Dabei wird auch die Anzahl der wöchentlichen Einheiten ärztlicherseits festgelegt.
  • Patientenschulungen: Mögliche Kostenbeteiligung nach Beantragung und Genehmigung der Schulung oder des Schulungsprogramms.
  • Sozialmedizinische Nachsorge: In der Regel maximal 20 Nachsorgeeinheiten mit je 60 Minuten in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Wochen. Eine Verlängerung um bis zu zehn Einheiten ist in begründeten Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass das Nachsorgeziel mit den regulären Einheiten nicht erreicht werden kann.

Lassen Sie sich gern im Detail persönlich beraten.

Wie können Sie ergänzende Leistungen zur Rehabilitation in Anspruch nehmen?

  1. Verschreibung der Leistung: Ihr Arzt, Ihre Ärztin oder das Krankenhaus stellt Ihnen eine Verordnung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus.
  2. Verordnung einreichen: Die ausgefüllte Verordnung reichen Sie bitte bei der Barmer ein.
  3. Bearbeitung des Antrags: Wenn wir die Kosten übernehmen können, erhalten Sie eine Kostenzusage.
  4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation: Sie können die Leistung nun in Anspruch nehmen. 

Ihre Barmer-Vorteile der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation

  • Unterstützung im Alltag: Ob Rehasport, Funktionstraining, Patientenschulung oder sozialmedizinische Nachsorge – die zusätzlichen Leistungen erleichtern das Leben mit einer chronischen oder schweren Erkrankung, einer Behinderung oder drohenden Behinderung.
  • Unbürokratische Abwicklung: Anträge auf Rehasport und Funktionstraining werden schnell und unkompliziert vor Ort in der Geschäftsstelle bearbeitet.
  • Kostenübernahme: Die Barmer kann die Kosten für die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation übernehmen, wenn die medizinischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.