- Wie erhalte ich eine Krankenversicherung?
- Wie hoch ist der Beitrag für meine Krankenversicherung?
- Welche medizinischen Leistungen bezahlt die Krankenkasse?
- Kann ich mit meiner ukrainischen Versicherungskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?
- Wie lange dauert es bis ich eine Gesundheitskarte erhalte?
- Wann bekommt man eine elektronische Gesundheitskarte?
- Ich habe noch keine elektronische Gesundheitskarte von der BARMER erhalten und habe einen Arzttermin. Was kann ich tun?
- Muss ich beim Arzt etwas bezahlen?
- Kann ich meinen Arzt frei auswählen?
- Was ist, wenn ich keinen Hausarzt finde, der mich aufnimmt?
- Kann ich auch zu einem Facharzt gehen (z B. Gynäkologen, Kinderarzt)?
- Wie kann ich psychologische Unterstützung bekommen?
- Kann ich auch zum Zahnarzt gehen?
- Kann ich bei einem Notfall den Notarzt oder Rettungswagen rufen?
- Was ist, wenn ich ins Krankenhaus muss?
- Wie und wo bekomme ich Medikamente?
- Bekomme ich auch Medikamente aus der Ukraine?
- Wie viel kosten Medikamente in Deutschland?
- Benötige ich eine neue Coronaimpfung?
- Wie erhalte ich eine Pflegeversicherung?
- Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
- Wie erhalte ich Unterstützung bei der Pflege?
- Wo erhalte ich weitere Informationen?
Wie erhalten ukrainische Geflüchtete medizinische Hilfe? Und wie können sie sich ärztlich behandeln lassen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Gesundheitsversorgung in Deutschland.
- Mit der Barmer Arztsuche können Sie nach Ärzten und Ärztinnen suchen, die englisch, ukrainisch oder russisch sprechen.
- Unterstützung im Umgang mit seelischen Belastungen geben Ihnen Experten und Expertinnen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 84 84 111.
- Weitere Informationen und die Möglichkeit zur individuellen Beratung per Mail finden Sie in unserem Video.
Wie erhalte ich eine Krankenversicherung?
Eine Krankenversicherung ist notwendig, wenn sie z. B. eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnehmen oder Bürgergeld erhalten (ab 1.Juni 2022). Ihre Krankenkasse können Sie dann frei wählen. Die gewählte Krankenkasse stellt Ihnen eine Versichertenkarte aus, mit der Sie Leistungen bei Ärzten, Therapeuten, in Kliniken oder Apotheken erhalten.
Ihre Krankenkasse können Sie auch dann frei wählen, wenn Sie Sozialhilfeleistungen erhalten – also weder beschäftigt sind noch Bürgergeld beziehen.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Einkünfte bzw. Ihres Vermögens keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe haben, können Sie sich ab 01.06.2022 freiwillig versichern. Voraussetzung hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung. Für den Antrag gilt eine Frist von 6 Monaten (gerechnet vom Beginn Ihres Aufenthalts in Deutschland).
Senden Sie uns Ihre Aufnahmeunterlagen gerne per Post (BARMER, 42266 Wuppertal) oder per E-Mail (service@barmer.de). Wenn Sie mit uns per E-Mail kommunizieren, beachten Sie bitte die Infos zum E-Mail-Service.
Wie hoch ist der Beitrag für meine Krankenversicherung?
Für die Krankenversicherung bezahlen auch Geflüchtete einen Prozentsatz ihres Bruttogehalts. Das heißt, wer mehr verdient, bezahlt mehr – allerdings nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe. Es spielt dabei keine Rolle, wie alt oder wie gesund Sie sind. Familienangehörige können in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kostenfrei mitversichert werden und zahlen keine Beiträge. Der Krankenkassenbeitrag wird automatisch vom Gehalt einbehalten. Hinweis: Wenn Sie im Bürgergeld-Bezug stehen, übernimmt die Beitragszahlung das Jobcenter.
Mit unserem Beitragsrechner können Sie ausrechnen, wie hoch Ihr Krankenkassenbeitrag bei der Barmer ist.
Welche medizinischen Leistungen bezahlt die Krankenkasse?
Wenn Sie krank sind und zum Arzt müssen, legen Sie in der Arztpraxis einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor. Für den ersten Besuch beim Arzt oder Zahnarzt benötigen Sie außerdem einen Ausweis oder Pass. Ihre Krankenversicherungskarte erhalten Sie, sobald Sie bei der Barmer versichert sind oder die Sozialbehörde Sie bei uns angemeldet hat. Die Behandlung ist in der Regel für Sie kostenfrei.
Kann ich mit meiner ukrainischen Versicherungskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Deutschland und die Ukraine haben bisher keinen entsprechenden Vertrag miteinander.
Wie lange dauert es bis ich eine Gesundheitskarte erhalte?
Sobald alle Unterlagen vorliegen, beantragen wir sofort die elektronische Gesundheitskarte für Sie. Für die Übergangszeit stellen wir Ihnen einen Behandlungsausweis aus. Dieser dient als Ersatzdokument, bis Sie die elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Wann bekommt man eine elektronische Gesundheitskarte?
Wenn Sie eine Mitgliedschaft bei der Barmer beantragt und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben wie zum Beispiel ihr Foto, dann können wir Ihre Gesundheitskarte beantragen.
Ich habe noch keine elektronische Gesundheitskarte von der BARMER erhalten und habe einen Arzttermin. Was kann ich tun?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir stellen Ihnen unkompliziert einen Behandlungsausweis aus, den Sie bei Ihrem Arzttermin als Nachweis vorlegen können.
Muss ich beim Arzt etwas bezahlen?
Wenn Sie als geflüchtete Person registriert sind, ist der Arztbesuch für Sie kostenlos. Bezahlt wird der Arzt oder die Ärztin vom Staat. Sind Sie noch nicht registriert, erhalten Sie beim Arzt oder bei der Ärztin eine Rechnung, die Sie selbst bezahlen müssen.
Kann ich meinen Arzt frei auswählen?
Ja, wenn Sie schon eine Versichertenkarte der Barmer haben, können Sie selbst wählen, zu welchem Arzt Sie gehen. Vereinbaren Sie vor Ihrem Arztbesuch am besten telefonisch einen Termin. Wenn Sie eine Arztpraxis gefunden haben, diese aber wieder wechseln möchten, können Sie das jeweils nach drei Monaten.
Ärzte finden Sie mit der Barmer Arztsuche. Wenn Sie Englisch sprechen, können Sie unsere Arztsuche in Englisch nutzen.
Was ist, wenn ich keinen Hausarzt finde, der mich aufnimmt?
Rufen Sie die Telefonnummer 116117 an und lassen sich bei der Suche helfen. Die Telefonnummer 116117 ist abends, nachts und an Wochenenden die richtige Anlaufstelle bei einem nicht lebensbedrohlichen akuten Notfall.
Kann ich auch zu einem Facharzt gehen (z B. Gynäkologen, Kinderarzt)?
- Wenn Sie eine Barmer Versichertenkarte haben, dann können Sie notwendige Termine beim Facharzt direkt selbst vereinbaren.
- Wenn Sie noch keine Versichertenkarte haben, erkundigen Sie sich bei Ihrer regional zuständigen Sozialbehörde, ob Sie einen Behandlungsschein erhalten.
Grundsätzlich sollten Sie immer erst zum Hausarzt gehen. Der Hausarzt (oder Facharzt für Allgemeinmedizin) überweist Sie, wenn notwendig, an einen geeigneten Facharzt. Einige Fachärzte, z. B. Gynäkologen oder Augenärzte, können Sie bei akuten Beschwerden direkt kontaktieren.
Wie kann ich psychologische Unterstützung bekommen?
In Deutschland gibt es viele Arztpraxen, in denen sich ukrainische Flüchtende psychologisch beraten lassen können. Über die Barmer Arztsuche können Sie zum Beispiel gezielt nach Ärzt/innen und Psychotherapeut/innen suchen, die ukrainisch sprechen.
Ein besonderes Angebot für Kinder bietet außerdem unser Partner 7Mind: Die beliebtesten Schlafgeschichten der Plattform wurden ins Ukrainischs übersetzt und stehen kostenlos zum Anhören zur Verfügung.
Weitere Beratungsangebote finden Sie zum Beispiel über das Opferschutzportal des Landes Nordrhein-Westfalen.
Kann ich auch zum Zahnarzt gehen?
Ja, Sie können auch einen Zahnarzt besuchen. Allerdings sollten Sie vor einer umfangreicheren Behandlung mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin besprechen, welche Kosten entstehen und mit der Sozialbehörde abklären, ob diese die Kosten übernimmt.
Kann ich bei einem Notfall den Notarzt oder Rettungswagen rufen?
Selbstverständlich, die wichtigsten Telefonnummern für den Notfall sind:
- Feuerwehr & Notarzt: 112
- Polizei: 110
- Ärztlicher Notdienst: 116117
- Apotheken-Notdienst: 0800 00 22 8 33
Als medizinischer Notfall gelten zum Beispiel akute Atemnot, akute Schmerzen in Brust oder Bauch, akuter Schwindel, ein Unfall oder eine Verletzung.
Was ist, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Bei einem Notfall mit Gefahr für Leib und Leben hilft zunächst einmal jedes Krankenhaus.
- Wenn Sie bei Ihrer zuständigen Behörde registriert sind, übernimmt in der Regel die zuständige Kommune die Kosten.
- Wenn Sie nicht registriert sind, keinen Behandlungsschein oder keine Versichertenkarte haben, dann kann es sein, dass Sie eine Rechnung erhalten und diese zunächst bezahlen müssen. Die Krankenhauskosten können dabei sehr unterschiedlich sein und je nach Art und Dauer der Behandlung variieren.
Krankenhäuser finden Sie ganz einfach mit der Barmer Kliniksuche.
Wie und wo bekomme ich Medikamente?
Um rezeptpflichtige Arzneimittel zu bekommen, brauchen Sie ein ärztliches Rezept. Für das Rezept bekommen Sie dann in einer Apotheke Ihr Medikament. In Deutschland wird zwischen freiverkäuflichen, apothekenpflichtigen und rezeptpflichtigen Arzneimitteln unterschieden:
- Freiverkäufliche Arzneimittel gibt es in Drogerien und Apotheken.
- Apothekenpflichtige Arzneimittel geben nur die Apotheken ab.
- Rezeptpflichtige Medikamente verschreibt nur der Arzt (Sie erhalten für das Rezept in der Apotheke dann das Medikament).
Erfahren Sie jetzt mehr über Arzneimittel.
Bekomme ich auch Medikamente aus der Ukraine?
Häufig haben dieselben Arzneimittel in verschiedenen Ländern nur unterschiedliche Bezeichnungen, können aber durch die kyrillische Schrift nicht auf Anhieb bestimmt werden. Wenn ein verschreibungspflichtiges Medikament in Deutschland nicht verfügbar ist, dann kann Sie ein Arzt bei der Umstellung auf ein vergleichbares Medikament unterstützen.
Wie viel kosten Medikamente in Deutschland?
Das ist sehr unterschiedlich. Mittel gegen Schmerzen oder Fieber sind bereits für wenige Euro erhältlich.
Wenn Sie einen Behandlungsschein oder eine Versichertenkarte einer deutschen Krankenkasse haben, müssen Sie für rezeptpflichtige Arzneimittel meistens etwas zuzahlen. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Arzneimittelpreises (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro). Liegt der Preis für Ihr Arzneimittel unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Benötige ich eine neue Coronaimpfung?
Für alle Personen mit einer vollständigen Grundimmunisierung oder eine Grundimmunisierung plus einer Auffrischimpfung mit CoronaVac®, Covilo®, Covaxin® oder SputnikV®, wird eine zusätzliche einmalige Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen. Die Impfung sollte im Abstand von mindestens drei Monaten nach der letzten Impfung erfolgen. Wer einen anderen ausländischen Impfstoff erhalten hat oder nur eine Impfdosis von CoronaVac®, Covilo®, Covaxin® oder SputnikV® bekommen hat, benötigt eine komplette neue Grundimmunisierung plus Auffrischimpfung.
Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema Coronavirus.
Wie erhalte ich eine Pflegeversicherung?
Sobald Sie bei der Barmer krankenversichert sind, sind Sie auch automatisch pflegeversichert. Die Höhe Ihres Pflegeversicherungsbeitrags können Sie mit unserem Beitragsrechner ausrechnen.
Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
Um Pflegeleistungen zu beziehen, muss die pflegebedürftige Person in den letzten zehn Jahren vor dem Pflegeantrag mindestens zwei Jahre pflegeversichert sein. Ist dies nicht der Fall, tritt eventuell die Sozialbehörde mit Pflegeleistungen ein.
Wie erhalte ich Unterstützung bei der Pflege?
Werden Angehörige zuhause gepflegt, können Sie sich z. B. an einen ambulanten Pflegedienst wenden. Ist die Betreuung Pflegebedürftiger tagsüber zu Hause teilweise nicht möglich, können Sie auch eine Tagespflegeeinrichtungen in Anspruch nehmen. Wenn die Pflege nicht mehr zu Hause durchgeführt werden kann, kann die Pflege und Versorgung auch in einer stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen. Mit dem Barmer Pflegelotsen können Sie nach Pflegeeinrichtungen suchen. Für Fragen steht Ihnen auch die Bundeskontaktstelle "Hilfe für Geflüchtete mit Behinderung und/oder Pflegebedarf" zur Verfügung. Unterstützung bei der Versorgung schwerstkranker Menschen erhalten Sie außerdem bei der Koordinierungsstelle für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Das Bundesinnenministerium hat eine Internetseite in ukrainischer, englischer und deutscher Sprache eingerichtet. Aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Information for refugees from Ukraine (englisch)
Інформація для біженців з України (ukrainisch)
Информация для беженцев из Украины (russisch)