Eine Mutter hält und liebkost ihr Baby.
Leistungen

Neugeborenen-Hörscreening: der Hörtest für Ihr Baby zur Früherkennung von Hörstörungen

Lesedauer unter 2 Minuten

Gutes Hören ist die Voraussetzung dafür, dass Kinder richtig sprechen lernen und sich altersgerecht entwickeln. Deswegen ist es wichtig, eventuelle Hörstörungen so früh wie möglich zu erkennen und zu behandeln. Barmer-Versicherte haben die Möglichkeit, bei ihrem neugeborenen Baby ein Hörscreening machen zu lassen.

Was ist das Neugeborenen-Hörscreening bei Babys?

Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Untersuchung, bei der kurz nach der Geburt geprüft wird, ob das Gehör Ihres Babys richtig funktioniert. Die Behandlung ist völlig schmerzfrei. Sie kann sogar durchgeführt werden, während Ihr Kind schläft. Die Untersuchung ist freiwillig und für Barmer-Versicherte kostenfrei.

Wie wird das Neugeborenen-Hörscreening durchgeführt?

Es gibt insgesamt zwei Untersuchungen: Einerseits wird getestet, ob das Innenohr Schallwellen empfangen und aussenden kann (Messung der otoakustischen Emissionen). Andererseits wird untersucht, ob Nervenimpulse aus dem Innenohr an das Gehirn weitergeleitet und verarbeitet werden (Hirnstamm-Audiometrie). Ihr Kind erhält entweder eine oder beide Untersuchungen.

Ist das Testergebnis auffällig, muss das noch nicht bedeuten, dass Ihr Kind schlecht hört. Der Hörtest wird daher noch einmal durchgeführt – in der Regel am selben Tag. Bleibt der Befund weiterhin auffällig, sollte ein qualifizierter Arzt feststellen, ob eine Hörschädigung vorliegt. Eine Hörstörung kann aber auch erst im Laufe der Entwicklung eines Kindes auftreten, z. B. durch eine Infektion im Kleinkindalter. Deshalb ist es grundsätzlich wichtig, dass Eltern bei ihrem Kind darauf achten, ob es weiterhin gut hört. 

Wann wird das Neugeborenen-Hörscreening gemacht?

Das Hörscreening sollte in den ersten drei Lebenstagen durchgeführt werden, am besten noch vor dem Verlassen der Klinik. Meist erfolgt dieses im Rahmen der U1-Vorsorgeuntersuchung. Haben Sie Ihr Baby im Geburtshaus oder daheim auf die Welt gebracht und die Untersuchung war nicht direkt nach der Geburt möglich, findet das Hörscreening spätestens im Rahmen der U2-Vorsorgeuntersuchung statt.

Wie erhält Ihr Kind das Hörscreening?

Der Hörtest für Neugeborene ist ein freiwilliges Angebot, das Ihnen nach der Geburt Ihres Babys noch in der Klinik oder durch die behandelnde Kinderarztpraxis unterbreitet wird. Sie als Eltern werden anhand eines Merkblattes über die Vor- und Nachteile aufgeklärt und können die Untersuchung dann veranlassen. Sollten Sie sich gegen die Untersuchung entscheiden, wird von mindestens einem Elternteil eine Unterschrift benötigt.

Werden die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening von der Krankenkasse übernommen?

Ja, die Barmer übernimmt die kompletten Kosten für das Hörscreening bei Ihrem Baby.

Ihre Barmer-Vorteile beim Neugeborenen-Hörscreening

  • Mehr Sicherheit für die Gesundheit Ihres Kindes: Die Barmer gewährleistet mit dem Hörscreening für Neugeborene das frühzeitige Erkennen einer möglichen Hörstörung. So kann diese rechtzeitig behandelt und ihre Folgen vermieden oder zumindest gelindert werden.
  • Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt die vollen Kosten für das Hörscreening.
  • Unkomplizierte Abrechnung: Für die Inanspruchnahme der Leistung müssen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte vorlegen.