- Was ist eine ärztliche Zweitmeinung?
- In welchen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung?
- So können Sie die gesetzliche Zweitmeinung in Anspruch nehmen
- Welche zusätzlichen Leistungen erhalten Sie beim Zweitmeinungsangebot der Barmer?
- Wie können Sie das gesetzliche Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen?
Vor einer OP oder auch bei Unsicherheiten wegen einer Behandlung kann eine zweite ärztliche Meinung sinnvoll sein. Sie kann Ihnen dabei helfen, mehr über Ihre Erkrankung zu erfahren und Ihre Entscheidung zu festigen. Die Kosten für Ihre ärztliche Zweitmeinung werden übernommen. Außerdem unterstützt Sie die Barmer mit einem besonderen Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Was ist eine ärztliche Zweitmeinung?
Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte immer die Möglichkeit, einen weiteren Facharzt aufzusuchen. Zusätzlich können Sie bei bestimmten Behandlungen eine zweite medizinische Meinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einholen, z. B. bei einer geplanten Gebärmutterentfernung, Mandeloperation oder bei einem geplanten arthroskopischen Eingriff an der Schulter. Hierfür sieht der Gesetzgeber ein geregeltes Verfahren vor – das sogenannte Zweitmeinungsverfahren. Beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) finden Sie ausführliche Informationen zur Zweitmeinung vor Operationen.
In welchen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung?
Aktuell besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei den folgenden Erkrankungen oder Behandlungen.
Die Operation eines Aortenaneurysmas kann für Menschen mit erhöhten Risikofaktoren wie Bluthochdruck oder einer familiären Veranlagung lebensrettend sein. Durch den Einsatz einer Stent-Prothese soll das geschwächte Gefäß stabilisiert und damit die Lebensqualität und Lebenserwartung erhöht werden.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei Aortenaneurysmen in Anspruch nehmen?
- Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu einer Operation, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
- Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
- Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
- Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Aortenaneurysmen finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Die Cholezystektomie ist ein chirurgisches Verfahren zur Entfernung der Gallenblase. Die Operation wird häufig Patientinnen und Patienten empfohlen, die unter vermehrten Entzündungen der Gallenblase (Cholezystitis) oder Gallensteinen leiden. Rund um die Diagnose und Therapieempfehlung können sich sich mit einer zweiten Arztmeinung absichern.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei Choleszystektomie in Anspruch nehmen?
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie üblicherweise über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, wenn ein solcher Eingriff bei Ihnen geplant ist. Das Zweitmeinungsangebot ist freiwillig.
- Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin für eine Zweitmeinung beispielsweise über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen. Beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass dieser mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff liegen soll.
- Für Ihren Termin benötigt der Arzt oder die Ärztin Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Choleszystektomie erhalten Sie beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Das diabetische Fußsyndrom tritt häufig als Folgeerkrankung des Diabetes mellitus auf. Dabei kann es aufgrund eines jahrelang überhöhten Blutzuckerspiegels zu nervlich- oder durchblutungsbedingten Schäden der Füße kommen. Eine Amputation als Folge ist jedoch nicht immer sofort notwendig. Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom sollten sich daher vor einer geplanten Amputation eine ärztliche Zweitmeinung einholen.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom in Anspruch nehmen?
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie üblicherweise über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, wenn ein solcher Eingriff bei Ihnen geplant ist. Das Zweitmeinungsangebot ist freiwillig.
- Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin für eine Zweitmeinung beispielsweise über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen. Beachten Sie bei der Terminvereinbarung, dass dieser mindestens 10 Tage vor dem geplanten Eingriff liegen soll.
- Für Ihren Termin benötigt der Arzt oder die Ärztin Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Durch die vollständige oder teilweise Entfernung der Gebärmutter, auch als Hysterektomie bezeichnet, sollen Beschwerden gelindert werden, die von Krankheiten oder Verletzungen der Gebärmutter ausgehen. Ursache dafür können beispielsweise Myome, Endometriose, sehr starke Regelblutungen oder Krebserkrankungen sein. Die Entfernung der Gebärmutter ist ein häufiger gynäkologischer Eingriff, der jedoch nicht immer notwendig ist. Ein zweiter ärztlicher Rat kann hier mehr Sicherheit bringen.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei Gebärmutterentfernung in Anspruch nehmen?
- Steht ein solcher Eingriff bei Ihnen an, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren. Es steht Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen.
- Entscheiden Sie sich für die Zweitmeinung, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen und einen Termin vereinbaren. Das Gespräch mit dem zweiten Arzt oder Ärztin soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
- Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Vertiefende Informationen zur Zweitmeinung bei Gebärmutterentfernung finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Eine elektrophysiologische Herzuntersuchung kann für Patientinnen und Patienten mit unterschiedliche Herzerkrankungen in Frage kommen. Bei dieser Untersuchung wird über spezielle Katheter die elektrische Herzaktivität an verschiedenen Stellen des Herzens gemessen und dann versucht, durch eine gezielte Verödung des Herzgewebes eine Herzrhythmusstörung in den Griff zu bekommen.
Wie können Sie die Zweitmeinung für eine elektrophysiologische Herzuntersuchung in Anspruch nehmen?
- Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu der Untersuchung, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
- Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
- Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
- Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei elektrophysiologischen Herzuntersuchungen finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Die Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators (Herzschrittmacher, ICD-, CRT-P- und CRT-D-Aggregate) kann dann erforderlich werden, wenn Ihr Herz Unterstützung braucht. Die verschiedenen Geräte werden mit einer Batterie versorgt und regen unterschiedliche Bereiche des Herzmuskels elektrisch an.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder CRT-Aggregaten in Anspruch nehmen?
- Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu einer Implantation, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
- Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
- Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
- Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder CRT-Aggregaten finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Ein Hüftgelenksersatz kann Menschen nutzen, die unter chronischen Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen durch eine Hüftarthrose, Verletzung oder den Verschleiß des Gelenks leiden. Die Implantation einer Endoprothese soll die Schmerzen reduzieren, Beweglichkeit wieder herstellen und es den Betroffenen ermöglichen, ein aktives, selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei Hüftgelenkersatz in Anspruch nehmen?
- Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu einer Operation, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
- Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
- Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
- Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Hüftgelenkersatz finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Der Einsatz einer Knieprothese wird häufig bei einer fortgeschrittenen Erkrankung des Kniegelenks erwogen, insbesondere bei einer Arthrose. Per Operation soll das natürliche Kniegelenk ganz oder teilweise durch eine Prothese aus Metall und Kunststoff ersetzt werden. Ob eine Operation tatsächlich notwendig ist, können Sie durch eine zweite Arztmeinung abklären lassen.
- Steht ein solcher Eingriff bei Ihnen an, muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren. Es steht Ihnen frei, dieses Angebot anzunehmen.
- Entscheiden Sie sich für die Zweitmeinung, können Sie sich einen Arzt oder Ärztin über die Arztsuche für Zweitmeinungen suchen und einen Termin vereinbaren. Das Gespräch mit dem zweiten Arzt oder Ärztin soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
- Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Bei einer Mandeloperation werden die Gaumenmandeln teilweise (Tonsillotomie ) oder vollständig entfernt (Tonsillektomie). Ein solcher Eingriff kann beispielsweise notwendig werden, wenn es zu anhaltenden Schlafstörungen kommt oder stark vergrößerte Mandeln vorliegen. Ist dies der Fall, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Facharzt zu konsultieren. Dieser kann die Notwendigkeit der Operation bestätigen oder andere Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden empfehlen.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei Mandeloperationen in Anspruch nehmen?
- Wird eine solche OP angeraten, muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
- Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot. Sie müssen dieses nicht in Anspruch nehmen.
- Suchen Sie sich dann eine Praxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff liegen.
- Für Ihren Termin benötigt der Arzt oder die Ärztin Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Mandeloperationen finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Wenn ein lokal begrenzter Tumor innerhalb der Prostata wächst und noch nicht in andere Organe gestreut hat, also als nicht metastasierend gilt, können folgende Eingriffe nötig sein: Die Prostatektomie, die perkutane Strahlentherapie oder die interstitielle Brachytherapie.
Wie können Sie die Zweitmeinung beim lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom in Anspruch nehmen?
- Wird einer der genannten Eingriffe angeraten, muss Sie Ihre Ärztin oder Ihr Arzt über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
- Die zweite Meinung ist ein freiwilliges Angebot. Sie müssen dieses nicht in Anspruch nehmen.
- Suchen Sie sich dann eine Praxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Dieser soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff liegen.
- Für Ihren Termin benötigt der Arzt oder die Ärztin Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung beim Prostatakarzinom finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Gründe für die Durchführung einer Schulterarthroskopie – die sogenannte Schulterspiegelung – sind häufig Schmerzen unter dem Schulterdach, die durch Einklemmungen verursacht werden (Impingement-Syndrom). Auch eine Schultersteife kann einen solchen Eingriff notwendig machen. Mit dem Zweitmeinungsverfahren bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter können Sie sich zur Notwendigkeit dieses Eingriffs am Schultergelenk sowie zu alternativen Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter in Anspruch nehmen?
- Rät Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin zu einer Schulterspiegelung, muss er Sie gleichzeitig über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren.
- Ihnen ist freigestellt, ob Sie das Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen möchten.
- Ist dies der Fall, suchen Sie sich am besten eine geeignete Arztpraxis über die Arztsuche für Zweitmeinungen und vereinbaren Sie einen Termin. Das Gespräch soll mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen.
- Für den Termin benötigt die Arztpraxis Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei arthroskopischen Eingriffen an der Schulter finden Sie auch bei den Gesundheitsinformationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
Eine Operationen an der Wirbelsäule kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein: etwa bei einer Verengung des Wirbelkanals, zur Stabilisierung der Wirbelsäule bei einem Bandscheibenvorfall oder zur Implantation einer Bandscheiben-Prothese.
Wie können Sie die Zweitmeinung bei Wirbelsäuleneingriffen in Anspruch nehmen?
- Die Arztpraxis muss Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren, wenn Ihnen eine Operation empfohlen wird.
- Sie müssen die Möglichkeit zur Zweitmeinung nicht annehmen, das Angebot ist freiwillig.
- Über die Arztsuche für Zweitmeinungen finden Sie qualifizierte Ärzte und Arztinnen, bei denen Sie einen Termin vereinbaren können, der mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff liegt.
- Ihre bisherigen medizinischen Unterlagen bringen Sie zu diesem Termin bitte mit.
Weitere Informationen zur Zweitmeinung bei Wirbelsäulenoperationen erhalten Sie beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Zweitmeinung vor Operationen.
So können Sie die gesetzliche Zweitmeinung in Anspruch nehmen
- Wenn Ihnen eine Operation empfohlen wird, muss die Arztpraxis Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren. Sie müssen die Möglichkeit zur Zweitmeinung nicht annehmen, das Angebot ist freiwillig. Für Sie als Patient oder Patientin entstehen dadurch keine Kosten.
- Über die Arztsuche für Zweitmeinungen finden Sie qualifizierte Ärzte und Arztinnen, bei denen Sie einen Termin vereinbaren können, der mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff liegt.
- Lassen Sie sich Ihre medizinischen Unterlagen (Untersuchungsbefunde, Röntgenbilder, etc.) durch die bisher behandelnde Arztpraxis aushändigen. Auf die Einsicht haben Sie gesetzlich Anspruch, gegebenenfalls fallen Kosten für Kopien an. In der neuen Praxis legen Sie die Unterlagen zusammen mit Ihrer Gesundheitskarte vor.
- Wenn Sie an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin konsultieren, bevor Sie sich eine weitere fachärztliche Meinung einholen.