Eine Frau und ein Mann diskutieren
Leistungen

Zweitmeinung: Mehr Sicherheit vor wichtigen Operationen und Behandlungen

Lesedauer unter 12 Minuten

Redaktion

  • Barmer

Qualitätssicherung

  • Robin Becker (Barmer)

Ihre Barmer-Vorteile bei der Zweitmeinung

Zusätzliches Beratungsangebot

Neben dem gesetzlichen Anspruch profitieren Sie von einem erweiterten Zweitmeinungs-Angebot bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Vermittlung von Spezialisten

Lassen Sie sich vom Barmer Teledoktor individuell beraten und erhalten Sie Hilfe bei der Suche nach Fachärzten und bei der Terminvereinbarung.

Volle Übernahme Ihrer Kosten

Die Kosten für eine zweite Arztmeinung vor geplanten Behandlungen und Operationen werden für Sie vollständig übernommen.

Vor einer OP oder auch bei Unsicherheiten wegen einer Behandlung kann eine zweite ärztliche Meinung sinnvoll sein. Sie kann Ihnen dabei helfen, mehr über Ihre Erkrankung zu erfahren und Ihre Entscheidung zu festigen. Die Kosten für Ihre ärztliche Zweitmeinung werden übernommen. Außerdem unterstützt Sie die Barmer mit einem besonderen Zweitmeinungsangebot bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Was ist eine ärztliche Zweitmeinung?

Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte immer die Möglichkeit, einen weiteren Facharzt aufzusuchen. Zusätzlich können Sie bei bestimmten Behandlungen eine zweite medizinische Meinung zu einer vorgeschlagenen Behandlung, Untersuchung oder Operation einholen, z. B. bei einer geplanten Gebärmutterentfernung, Mandeloperation oder bei einem geplanten arthroskopischen Eingriff an der Schulter. Hierfür sieht der Gesetzgeber ein geregeltes Verfahren vor – das sogenannte Zweitmeinungsverfahren. Beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) finden Sie ausführliche Informationen zur Zweitmeinung vor Operationen.

In welchen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Zweitmeinung?

Aktuell besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei den folgenden Erkrankungen oder Behandlungen.

So können Sie die gesetzliche Zweitmeinung in Anspruch nehmen

  • Wenn Ihnen eine Operation empfohlen wird, muss die Arztpraxis Sie über Ihren Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung informieren. Sie müssen die Möglichkeit zur Zweitmeinung nicht annehmen, das Angebot ist freiwillig. Für Sie als Patient oder Patientin entstehen dadurch keine Kosten.
  • Über die Arztsuche für Zweitmeinungen finden Sie qualifizierte Ärzte und Arztinnen, bei denen Sie einen Termin vereinbaren können, der mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff liegt.
  • Lassen Sie sich Ihre medizinischen Unterlagen (Untersuchungsbefunde, Röntgenbilder, etc.) durch die bisher behandelnde Arztpraxis aushändigen. Auf die Einsicht haben Sie gesetzlich Anspruch, gegebenenfalls fallen Kosten für Kopien an. In der neuen Praxis  legen Sie die Unterlagen zusammen mit Ihrer Gesundheitskarte vor.
  • Wenn Sie an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teilnehmen, müssen Sie zunächst Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin konsultieren, bevor Sie sich eine weitere fachärztliche Meinung einholen.

Welche zusätzlichen Leistungen erhalten Sie beim Zweitmeinungsangebot der Barmer?

Die Barmer bietet ihren Versicherten über den gesetzlichen Anspruch hinaus ein besonderes Zweitmeinungsangebot vor einer Behandlung mit Zahnersatz oder bei Zahnfehlstellungen an.

  • Wenn Sie das zusätzliche Zweitmeinungsangebot der Barmer nutzen, fallen keine weiteren Kosten für Sie an. Wenden Sie sich einfach direkt an das Expertenteam des Barmer Teledoktors.

Wie können Sie das gesetzliche Zweitmeinungsangebot in Anspruch nehmen?