Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile Anwendung Kindernotfall-App der Barmer und der Johanniter-Unfall-Hilfe in der Version 1.2.5.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer von Test and Integration Center (TIC) der T-Systems Multimedia Solutions GmbH am 01.07.2022 (Android) und am 23.09.2022 (iOS) vorgenommenen Bewertung durch Prüfung der App Version 1.2.5-2022-06 Android sowie 1.2.5 (13) iOS gegen die Kriterien der EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind für Nutzer der Android-Version aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Eine Zugänglichkeitsblockade führt dazu, dass eine aufgabenrelevante Funktion nicht bedienbar oder eine aufgabenrelevante Information nicht wahrnehmbar ist.
- Abschnitte mit Links werden vollständig fokussiert
Prüfkriterium WCAG 2.1: Tastaturbedienbarkeit (2.1.1) - Viele interaktive Elemente besitzen keine konkrete Rolle
Prüfkriterium WCAG 2.1: Name, Rolle, Wert (4.1.2)
Leichte Einschränkungen der Barrierefreiheit wurden beispielsweise für die folgenden Informationen oder Funktionen gefunden:
- Überschriften sind nicht logisch ausgezeichnet
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Liste ist nicht als solche implementiert
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Zweck der Registerkarten nicht erkennbar
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Sehr lange Screenreaderausgaben
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Der Informations- bzw. Bearbeitungsbereich ist sehr klein
Prüfkriterium WCAG 2.1: Bildschirmausrichtung (1.3.4) - Die Checkboxen passen sich bei der Schriftvergrößerung nicht an
Prüfkriterium WCAG 2.1: Schriftgrößenanpassung (1.4.4). - Der Zwischenschritt „Webansicht“ ist störend
Prüfkriterium WCAG 2.1: Aufgabenangemessene Fokusreihenfolge (2.4.3)
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind für Nutzer der iOS-Version aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Eine Zugänglichkeitsblockade führt dazu, dass eine aufgabenrelevante Funktion nicht bedienbar oder eine aufgabenrelevante Information nicht wahrnehmbar ist.
- Rolle der Checkbox im Pop-up nicht erkennbar
Prüfkriterium WCAG 2.1: Name, Rolle, Wert (4.1.2)
Eine Zugänglichkeitshürde führt dazu, dass eine aufgabenrelevante Information schwer verständlich oder schwer wahrnehmbar ist bzw. eine aufgabenrelevante Funktion oder Information nur durch Umgehung des Problems mittels einer Hilfskonstruktion genutzt werden kann.
- Viele Texte sind nicht lesbar (iOS)
Prüfkriterium WCAG 2.1: Kontrastabstand (Minimalkontrast) (1.4.3) - Die Kontrastabstände vieler Nicht-Text-Inhalte sind nicht ausreichend
Prüfkriterium WCAG 2.1: Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten (1.4.11) - Viele Überschriften sind nicht als solche ausgezeichnet
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Animation nur über Ton wahrnehmbar
Prüfkriterium WCAG 2.1: Sensorische Merkmale in Anweisungen (1.3.3) - Schrift lässt sich nicht vollständig vergrößern
Prüfkriterium WCAG 2.1: Schriftgrößenanpassung (1.4.4)
Leichte Einschränkungen der Barrierefreiheit wurden beispielsweise für die folgenden Informationen oder Funktionen gefunden:
- Viele interaktive Elemente besitzen keine konkrete Rolle
Prüfkriterium WCAG 2.1: Name, Rolle, Wert (4.1.2) - Die Checklisten können mit dem Screenreader teilweise nicht genutzt werden
Prüfkriterium WCAG 2.1: Name, Rolle, Wert (4.1.2) - Unverständliche Beschriftung
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Überschriften sind nicht logisch ausgezeichnet
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Anzahl der Suchergebnisse und Listenelemente nicht erkennbar
Prüfkriterium WCAG 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Zweck der Registerkarten nicht erkennbar
Prüfkriterium WCAG--Web Content Accessibility Guidelines 2.1: Informationen und Beziehungen (1.3.1) - Der Informations- bzw. Bearbeitungsbereich ist sehr klein
Prüfkriterium WCAG 2.1: Bildschirmausrichtung (1.3.4) - Die aktuelle Position ist nur über Farbe erkennbar
Prüfkriterium WCAG 2.1: Farbkodierung (1.4.1)
Bei einer Neuentwicklung der App wird die Barrierefreiheit entwicklungsbegleitend umgesetzt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.11.2022 erstellt und zuletzt am 07.11.2022 aktualisiert.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.