Patientenrecht

Verjährung bei Behandlungsfehlern

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre. Grundsätzlich beginnt die Frist bei Ansprüchen aus Behandlungsfehlern mit dem Ende des Jahres, in dem der Patient Kenntnis von dem Behandlungsfehler und dem Verursacher erhält.

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