Zwei Frauen füllen einen Antrag aus
Pflege

Antrag auf Pflegeleistungen - Schritt für Schritt erklärt

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Juliane Diekmann (Barmer Pflegekasse)

Qualitätssicherung

  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Pflegebedürftig? Was ist zu tun? Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte aufgelistet. So haben Sie eine Orientierungshilfe und bewahren den Überblick.

Antrag stellen

Einen Antrag auf Pflegeleistungen können Sie mit einem Antragsvordruck, online oder telefonisch stellen. 

Sofort nach Eingang Ihres Erstantrages auf Pflegeleistungen bieten wir Ihnen einen konkreten Termin zur telefonischen Beratung an. Gleichzeitig veranlassen wir bereits eine Begutachtung.

Die Pflegebegutachtung

Nachdem Sie Pflegeleistungen beantragt haben, stellt der Medizinische Dienst oder andere von der Pflegekasse beauftragte Gutachter zunächst fest, ob und in welchem Umfang Sie bei der selbstständigen Bewältigung des Alltags eingeschränkt sind.

Dies geschieht in der Regel durch einen persönlichen Hausbesuch, bei dem eine Pflegefachkraft, ein Arzt oder ein unabhängiger Gutachter Ihre individuelle Situation aufnimmt. Die Feststellungen fließen in ein Gutachten ein. 

Wichtig: Beim Begutachtungstermin "vor Ort" sollten die Pflegepersonen, also die pflegenden Angehörigen, Nachbarn oder Freunde anwesend sein. Sollten Sie bereits durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können dies auch Mitarbeiter dieser Einrichtung sein.

Ärztliche Unterlagen wie zum Beispiel Befundberichte, Arzneimittelverordnungen oder ein eventuell vorliegender Krankenhausentlassungsbericht sind für das Gutachten ebenfalls sehr hilfreich.

Zusätzlich zur Feststellung, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt, gibt der Gutachter eine Empfehlung für die Bereiche Prävention, Rehabilitation, Hilfs- und Pflegehilfsmittel.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt kann diese Empfehlung direkt als Leistungsantrag gesehen werden. Erforderliche Leistungen werden dann ohne Umwege beantragt, und Ihre Barmer kann eine optimale und zeitnahe Versorgung sicherstellen.
 

Weitere Tipps und Hinweise

  • Notieren Sie vorab Fragen, die Ihnen wichtig sind. Auch wenn die Gutachter um einen entspannten Umgang bemüht ist: Eine Begutachtungssituation ist immer ungewohnt und in der Aufregung kann schnell etwas vergessen werden.
  • Sprechen Sie während der Begutachtung Probleme bei der Versorgung und Pflege an. Verharmlosen oder beschönigen Sie Ihren Hilfebedarf nicht!

Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung

Die Gutachter sind bei der Betrachtung der Selbstständigkeit im Alltag auf die Mithilfe aller am Pflegeprozess beteiligten Personen angewiesen. Sie benötigen Angaben über alle Hilfestellungen, die bei der Pflege und Versorgung tagsüber und auch nachts notwendig sind (zum Beispiel bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme, der Gestaltung des Alltags oder der Hauswirtschaft).

Die Broschüre „Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?“ erläutert ausführlich, wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Darin enthalten ist ein Bogen zur Selbsteinschätzung, welcher alle Lebensbereiche (Module) berücksichtigt, die bei der Begutachtung betrachtet werden. Diesen können Sie nutzen, um bestehende Einschränkungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten für sich zu dokumentieren.

Die Selbsteinschätzung dient Ihrer persönlichen Vorbereitung auf den Begutachtungstermin und kann darüber hinaus auch der Gutachterin oder dem Gutachter wichtige Hinweise geben. Sie sollte daher beim Begutachtungstermin vorliegen.

Die Broschüre finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen. Sie erhalten sie ebenfalls über unser Broschüren-Center oder in einer unserer Geschäftsstellen.

Leistungsbescheid

Im Pflegegutachten wird der den individuellen Beeinträchtigungen entsprechende Pflegegrad empfohlen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erfährt schriftlich von der Barmer Pflegekasse, welche Leistungsansprüche sich aufgrund der telefonischen Einstufung ergeben.

Bei vollstationärer Pflege wird auch die Pflegeeinrichtung über die Leistungen informiert. Im Fall der häuslichen Pflege erhalten die Pflegepersonen (Angehörige, Freunde oder Nachbarn) von Ihrer Barmer Pflegekasse Hinweise, Tipps und hilfreiche Informationen zur richtigen Pflege. 

Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigte

Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigte erhalten unabhängig davon, ob Sie bei der Barmer freiwillig oder pflichtversichert sind, die ihnen zustehenden Leistungen zur Hälfte; dies gilt auch für den Wert von Sachleistungen.

Den anderen Teil der Leistung übernimmt auf Antrag die Heilfürsorge oder Beihilfe nach den dort genannten Regelungen. Die Absenkung der Leistungen auf die Hälfte gilt auch für beitragsfrei mitversicherte Familienversicherte, die nach dem Beihilferecht berücksichtigungsfähig sind.

Im Gegenzug besteht für Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigte auch nur eine Beitragspflicht in Höhe des halben Beitragssatzes zur Pflegeversicherung bei der Barmer.

Höherstufung

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist nicht für alle Zeit festgelegt, denn der Pflegebedarf kann sich im Laufe der Zeit verändern. Verringert sich die Selbstständigkeit oder nehmen manche Fähigkeiten ab, sollten Sie eine Höherstufung bei Ihrer Barmer Pflegekasse beantragen. In diesem Fall wird im Rahmen eines erneuten Hausbesuchs ein neues Pflegegutachten erstellt.

Literatur

  • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
  • Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften nach dem Stand vom 22.12.2016

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