Frau packt Ihren Koffer
Urlaub, Reise, Ausland

Was muss ich bei Reisen in die Türkei und nach Tunesien und Bosnien-Herzegowina beachten?

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Müssen Sie in Bosnien-Herzegowina oder in Tunesien zum Arzt oder ins Krankenhaus, wenden Sie sich mit Ihrem Auslandskrankenschein an eine Krankenkasse vor Ort. Um die Adresse zu erfahren, sprechen Sie am besten Ihre Reiseleitung oder die Rezeption Ihres Hotels an. Von der Krankenkasse erhalten Sie dann einen Berechtigungsschein, den Sie beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen können. 

In der Türkei werden Sie bei der örtlichen Niederlassung der Sosyal Güvenlik Kurumu (SGK) im sogenannten YUPASS-System registriert. Sie erhalten eine Identifikationsnummer, mit der Sie (bei Vorlage des Personalausweises) jeden Vertragspartner der SGK nutzen können. Eine Liste der Zweigstellen der SGK finden Sie im DVKA-Merkblatt "Urlaub in der Türkei".

Die Türkei vertritt seit einiger Zeit die Auffassung, dass über den Auslandskrankenschein nur reine Notfallbehandlungen erbracht werden können. Dies sollen nach Aussage des türkischen Trägers nur Leistungen sein, die aus medizinischer Sicht binnen 24 Stunden notwendig werden, um unmittelbare Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Behandlungen, die über diesen sehr eng definierten Rahmen hinausgehen, werden – Rückmeldungen aus dem Kreis der Versicherten bestätigen dies - offenbar nur noch gegen Privat-Rechnung und Barzahlung zur Verfügung gestellt.

Eine private Reisekrankenversicherung als Zusatzversicherung ist deshalb bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder Bosnien-Herzegowina dringend angeraten, z.B. bei unserem Kooperationspartner HUK-Coburg.

In der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina besteht zudem nur Anspruch auf Notfallbehandlungen. Besteht bereits vor der Einreise eine (z.B. chronische) Erkrankung, die es voraussichtlich erforderlich machen wird, dass Sie einen Arzt aufsuchen, sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Reiseantritt an.