Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, haben das Potenzial, die medizinische Versorgung weit voranzubringen. Derzeit ist das Angebot an solchen Apps auf Rezept zwar noch nicht umfangreich und beschränkt sich auf wenige Krankheiten. Doch das dürfte sich rasch ändern. Gut für das Gesundheitssystem und gut für die Versicherten.
Neue Möglichkeiten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten
Jetzt sind also da: die ersten "Digitalen Gesundheitsanwendungen". Sie sollen Patienten und Patientinnen und Ärzten und Ärztinnen helfen, Krankheiten besser zu erkennen und zu behandeln. Aus Sicht der Barmer haben die Digitalen Gesundheitsanwendungen großes Potenzial.
Mit ihnen können kranke Menschen mehr über ihre Krankheit lernen oder bekommen Unterstützung in digitaler Form für ihre Behandlung. Dazu gehören hilfreiche Informationen für den Alltag. Denkbar ist beispielsweise eine DiGA für Diabetiker oder Diabetikerinnen, die Blutzuckerwerte und Mahlzeiten erfasst und Sekunden später Tipps erstellt, wie Werte und Nahrung zusammenhängen. Beim nächsten Arztbesuch können die Nutzer und Nutzerinnen dann abklären, ob an den Medikamenten für die Behandlung noch etwas geändert werden muss. Ähnliches kann man sich gut für viele andere Patienten und Patientinnen vorstellen, die an langwierigen Erkrankungen wie zum Beispiel Rheuma oder an chronischen Schmerzen leiden.
Dabei ist die DiGA oft weit mehr als eine App auf dem Smartphone. Sie kann zusätzliche Funktionen enthalten, im Falle des Diabetikers oder der Diabetikerin zum Beispiel ein Blutzuckermessgerät. Wie sich DiGAin Zukunft technisch weiterentwickeln werden, ist heute noch nicht absehbar. Sie könnten eines Tages vielleicht die virtuelle Wirklichkeit nutzen, damit gelähmte Menschen ihren Alltag besser meistern. Oder Angstpatienten und -patientinnen könnten einfacher den Auslösern ihrer Angst gegenübertreten.
DiGA müssen zunächst zeigen, welchen Nutzen sie für Patienten bringen
Nicht ohne Grund sind die Anforderungen an digitale Gesundheitsanwendungen daher hoch gesteckt. Ihre positive Wirkung auf die Gesundheit der Anwender müssen die Anwendungen von Anfang an nachweisen. Erleichtern sie den Betroffenen mit ihrer Krankheit zu leben, indem sie genau die Informationen bereitstellen, die sie benötigen? Verbessern sie zugleich den Informationsfluss zwischen den Patienten und Patientinnen und den Ärzten und Arztinnen sowie zwischen letzteren untereinander?
Auch was den Datenschutz anbelangt, müssen DiGA hohe Voraussetzungen erfüllen. Und das ist gut so. Es genügt zum Beispiel nicht, dass Patienten und Patientinnen eine DiGA für ihre Rückenschmerzen oder Schlafstörungen auf ihr Smartphone laden. Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können, müssen sie auch auf lange Sicht zeigen, dass ihre Anwendung nützt. Aber genau darin liegt auch ihre große Chance.