Zwei Frauen und zwei Männerhände bearbeiten Unterlagen auf einem Schreibtisch
Pflege

Pflege: Weitere Kostenträger auch neben der Pflegeversicherung

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)

Qualitätssicherung

  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Pflegende stehen neben den Leistungen der Pflegeversicherung eine Reihe weiterer Unterstützungsangebote zur Verfügung. Wir informieren Sie über die wichtigsten Leistungen und Kostenträger.

Weitere Kostenträger im Pflegefall

Neben der Pflegeversicherung sehen auch weitere Vorschriften Leistungen für Pflegebedürftige vor.

Beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis beantragen

Wer pflegebedürftig ist, kann unter Umständen einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Mit diesem Ausweis haben die Inhaber Anspruch auf finanzielle und andere Vergünstigungen.

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr festgestellt wurde. Dabei werden körperliche und geistige Einschränkungen berücksichtigt, so dass beispielsweise auch Demenzerkrankungen anerkannt werden können. Der Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung und dem Grad der Behinderung wird beim Versorgungsamt gestellt, das für den Wohnort zuständig ist. Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis erhalten Sie beim zuständigen Versorgungsamt.

Weitere Informationen zu den Versorgungsämtern

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