Ein Arzt berät ein älteres Paar
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Behandlungsfehler – Hilfe & Beratung durch Ihre Barmer

Lesedauer unter 9 Minuten

Wenn Sie das Gefühl haben, von Ihrem Arzt falsch behandelt worden zu sein, vertrauen Sie auf Ihre Barmer: Wir unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Prüfung eines möglichen Behandlungsfehlers mit ausführlichen Informationen und individueller Beratung.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ärzte schulden ihren Patienten keinen Heilungserfolg. Jedoch sind Ärzte dazu verpflichtet, die Behandlung nach dem aktuellen fachlichen Standard der medizinischen Wissenschaft vorzunehmen. Erfolgen Aufklärung, Diagnose oder Therapie aber nicht angemessen, sorgfältig, richtig oder zeitgerecht, kann ein ärztliches Versäumnis vorliegen.

Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn zum Beispiel

  • die Aufklärung vor einem Eingriff unzureichend war,
  • eine Operation nicht fachgerecht durchgeführt,
  • auf eine Komplikation nicht zeit- und sachgerecht reagiert,
  • eine notwendige Behandlung verspätet oder gar nicht durchgeführt oder
  • ein falsches Medikament verordnet wurde.

Für Fehler bei einem Medizinprodukt existiert ein anderes Verfahren. Lesen Sie hierzu unsere Informationen zu fehlerhaften Medizinprodukten.

Grundsätzlich gilt: Wenn einem Arzt oder einer Ärztin ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, haften diese für den entstandenen Schaden. In den meisten Fällen tritt die Haftpflichtversicherung der Ärzte für den Schaden ein.

Sie vermuten einen Behandlungsfehler? Wir helfen Ihnen und beraten Sie

In unserem Animationsvideo haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Wir lassen Sie mit ihren Fragen nicht allein. Wie gehe ich in einer solchen Situation vor? Was ist ein Gedächtnisprotokoll und wer erstellt ein medizinisches Gutachten? Ein Audiotranskript des Sprechertextes unseres Erklärvideos gibt es zum Download als PDF.

Wie hilft Ihnen die Barmer bei einem Behandlungsfehler?

Wir stehen Ihnen als Krankenkasse hilfreich zur Seite - mit einem kompetenten Beratungsteam, das auf die Bearbeitung von Fällen bei vermuteten Fehlern spezialisiert ist. Durch individuelle Beratung und umfassende Informationen unterstützen wir Sie dabei, den Sachverhalt aufzuklären.

Bei Fragen zu Behandlungsfehlern erreichen Sie uns kostenfrei über unseren Telefonservice unter 0800 333 1010. Erwähnen Sie in der Themenabfrage unseres Sprachdialogsystems einfach das Stichwort „Behandlungsfehler“.

Alternativ können Sie sich über die Meine Barmer per App und im Web an uns wenden. Wählen Sie als Thema „Sonstiges“ aus und schildern Sie uns Ihren Verdacht gerne unter dem Betreff „Behandlungsfehler“.

Wichtig ist, dass Sie uns bereits erste Anhaltspunkte zu Ihrer Behandlung liefern. Orientieren Sie sich hierfür an den Fragen unter Schritt 1 der Schritt-für-Schritt-Hilfe auf dieser Seite. Das hilft unseren Behandlungsfehler-Spezialisten, sich optimal auf das Gespräch mit Ihnen vorzubereiten. Ihrer Nachricht können Sie bereits erste Unterlagen (z. B. Operations- oder Entlassungsbericht, ggf. auch ein Ihnen bereits vorliegendes Gutachten) anhängen. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
 

Schritt-für-Schritt-Hilfe bei Behandlungsfehlern

Welche Besonderheit gilt bei einem fehlerhaften Zahnersatz?

Bei der Versorgung mit einem Zahnersatz (Krone, Brücke etc.) kann aus den verschiedensten Gründen einmal etwas nicht erfolgreich verlaufen. Trotz aller Bemühungen des Zahnarztes können Beschwerden bei Patienten auftreten. Ein mangelhafter Zahnersatz stellt allerdings keinen Behandlungsfehler dar.

Bestehen die Beschwerden trotz Nachbesserung oder eventueller Neuanfertigung von Zahnersatz weiterhin, und/oder übernimmt Ihr Zahnarzt keine weiteren Anpassungen bzw. Reparaturen, wenden Sie sich bitte an Ihre Geschäftsstelle der Barmer.

Eventuell lassen wir Ihren Zahnersatz durch einen zahnärztlichen Gutachter der regionalen Kassenzahnärztlichen Vereinigung prüfen. Werden Mängel festgestellt, nehmen Sie erneut Kontakt zu Ihrem Zahnarzt auf, um ihm die Chance zur Nachbesserung zu geben.

Gegebenenfalls kann diese auch durch eine Neuanfertigung erfolgen. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, eventuelle Ansprüche – zum Beispiel auf Schadenersatz – zu verlieren.

Erwägen Sie, die Behandlung von sich aus abzubrechen, sollte dies in jedem Fall gut überdacht werden. Ein Abbruch kann zum Beispiel berechtigt sein, wenn

  • der Zahnarzt die notwendigen weiteren Maßnahmen ablehnt oder
  • Ihr Zahnersatz wegen einer schlechten Planung oder Ausführung unbrauchbar (Feststellung durch den Gutachter) und
  • das Vertrauensverhältnis grundlegend gestört ist.

Beachten Sie aber, dass dies nur Anhaltspunkte sind. Nach der Rechtsprechung kommt es immer auf die Prüfung des Einzelfalls an.

Was sollten Sie noch im Zusammenhang mit Fehlern bei der Behandlung wissen?

Was sind Ihre Vorteile bei der Barmer?

  • Erster Ansprechpartner: Wir helfen Ihnen bei vermuteten Behandlungsfehlern mit der Entscheidung für bestimmte Beratungsangebote, Anlaufstellen und Vorgehensweisen und stehen Ihnen bei der Beantragung von medizinischen Gutachten zur Seite.
  • Telefonische Hotline: Unsere Experten stehen am Behandlungsfehler-Telefon zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.