Eine Frau auf dem Sofa mit Tabletten und Wasserglas
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Nahrungsergänzungsmittel: Gibt es Nährstoffe auf Rezept?

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Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Arzneimittelbereich

Nahrungsergänzungsmittel zählen grundsätzlich zu den Lebensmitteln. Sie enthalten eine breite Palette von Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in der Regel eingenommen, um die eigene Ernährung zu ergänzen. Doch wie nützlich sind sie wirklich und werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente. Auch Aminosäuren (Eiweißbausteine), Ballaststoffe, Probiotika (Präparate mit lebenden Mikroorganismen) oder pflanzliche Bestandteile können enthalten sein. Sie sind u. a. als Kapsel, Tabletten, Dragees, Pulver erhältlich. Häufig werden sie deshalb mit Arzneimitteln verwechselt.

Wie sinnvoll sind Nahrungsergänzungsmittel?

Wer sich abwechslungsreich und ausgewogen ernährt, für den sind Nahrungsergänzungsmittel normalerweise überflüssig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährung lässt sich durch Nahrungsergänzungsmittel nicht ausgleichen. In besonderen Fällen kann Nahrungsergänzung sinnvoll sein, z. B. bei Frauen mit Kinderwunsch, in der Schwangerschaft oder bei manchen chronischen Krankheiten.

Wie unterscheiden sie sich von Arzneimitteln?

Auch wenn sich die Präparate äußerlich oft sehr ähneln, gibt es es große Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln bzw. Medikamenten

ArzneimittelNahrungsergänzungsmittel
  • heilen, lindern, verhüten Krankheiten
  • für sie gilt das Arzneimittelrecht
  • werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder bei der Europäischen Arzneimittelbehörde in einem Prüfverfahren zugelassen
  • Hersteller müssen im Zulassungsverfahren klinische Studien vorlegen, die Wirksamkeit und Sicherheit belegen
  • ergänzen die Ernährung
  • gehören zu den Lebensmitteln
  • für sie gilt das Lebensmittelrecht
  • müssen nicht zugelassen, sondern lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden
  • das BVL nimmt keinerlei Bewertung, Prüfung oder Zulassung der angezeigten Nahrungsergänzungsmittel vor
  • kein Nachweis der Wirksamkeit oder Sicherheit gegenüber einer Behörde erforderlich

Übernimmt die Barmer die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel?

Nein. Nahrungsergänzungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und können daher auch nicht von der Barmer übernommen werden.

Alles Wichtige zu Nahrungsergänzungsmitteln auf einen Blick

  • Nahrungsergänzungsmittel sind keine Kassenleistung: Eine Kostenerstattung durch die Barmer ist daher nicht möglich.
  • Medizinische Hilfe per App: Mit der kostenfreien Teledoktor-App erhalten Sie in wenigen Minuten professionelle Unterstützung bei Fragen zu Arzneimitteln, zu Nahrungsergänzungsmitteln oder zu einer gesunden Ernährung.
  • Ernährungskurse online: Über das Barmer Kursangebot finden Sie Onlinekurse und Ernährungsberatungen, die Sie ganz einfach kostenfrei nutzen können.