Eine Frau auf dem Sofa mit Tabletten und Wasserglas
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Nahrungsergänzungsmittel: Unterschiede zu Arzneimitteln

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Redaktion

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Qualitätssicherung

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Das Wichtigste zu Nahrungsergänzungsmitteln

Das zahlt die Krankenkasse

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse und können daher nicht erstattet werden.

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Nahrungsergänzungsmittel zählen grundsätzlich zu den Lebensmitteln. Sie enthalten eine breite Palette von Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in der Regel eingenommen, um die eigene Ernährung zu ergänzen. Doch wie nützlich sind sie wirklich und werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?

Was sind Nahrungsergänzungsmittel?

Nahrungsergänzungsmittel enthalten oft Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente. Auch Aminosäuren (Eiweißbausteine), Ballaststoffe, Probiotika (Präparate mit lebenden Mikroorganismen) oder pflanzliche Bestandteile können enthalten sein. Sie sind u. a. als Kapsel, Tabletten, Dragees, Pulver erhältlich. Häufig werden sie deshalb mit Arzneimitteln verwechselt.

Wie sinnvoll sind Nahrungsergänzungsmittel?

Wer sich abwechslungsreich und ausgewogen ernährt, für den sind Nahrungsergänzungsmittel normalerweise überflüssig. Eine einseitige, unausgewogene Ernährung lässt sich durch Nahrungsergänzungsmittel nicht ausgleichen. In besonderen Fällen kann Nahrungsergänzung sinnvoll sein, z. B. bei Frauen mit Kinderwunsch, in der Schwangerschaft oder bei manchen chronischen Krankheiten.

Wie unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln?

Auch wenn sich die Präparate äußerlich oft sehr ähneln, gibt es große Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln bzw. Medikamenten.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenerstattung durch die Barmer ist daher nicht möglich.

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