Forderungen zur Bundestagswahl 2025

II. Selbstverwaltetes Gesundheitssystem stärken

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Die besondere Stellung des deutschen Gesundheitssystems als mittelbare Staatsverwaltung garantiert den Selbstverwaltungspartnern weitgehende Unabhängigkeit bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen im Bereich der Gesundheitsversorgung. Dies ist im Sinne der Patientinnen und Patienten. Der Interessensausgleich zwischen den Selbstverwaltungspartnern ist von hoher Bedeutung für das Gemeinwesen und muss möglichst frei von staatlicher Einflussnahme bleiben.

Staatliche Eingriffe in das selbstverwaltete Gesundheitswesen abwehren

Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt im Wesentlichen durch die Beiträge ihrer Mitglieder. Die Finanzgrundlage der gesetzlichen Krankenversicherung wird gefährdet, wenn Mitgliedsbeiträge systemwidrig zur Finanzierung staatlicher Aufgaben verwendet werden, denn diese Gelder fehlen an anderer Stelle. Das Bundessozialgericht hat am Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung klar entschieden: Der Gesetzgeber darf die Beitragsgelder der Versicherten nicht zweckentfremden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde vom Gesetzgeber beauftragt, die Inhalte der gesundheitlichen Versorgung zu bestimmen und zu entscheiden, welche Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden.
Die Entscheidungen im G-BA werden auf einer breiten wissenschaftlichen und fachlichen Basis erarbeitet und sind dem Prinzip der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Fachliche Eingriffe des Bundesgesundheitsministeriums, die über die gesetzlich geregelte Rechtsaufsicht hinausgehen, verletzten die Autonomie der gemeinsamen Selbstverwaltung und gefährden die hohen Qualitätsstandards in der Versorgung.

 

Rahmenbedingungen für die Soziale Selbstverwaltung verbessern

Die Selbstverwaltung ist das tragende Prinzip des deutschen Gesundheitswesens. Deshalb sind politische Anerkennung und Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit wichtig. Für die Akzeptanz des selbstverwalteten Systems bei den gesetzlich Versicherten ist es notwendig, dass die Arbeit und das Engagement der ehrenamtlichen Versichertenvertreterinnen und Versichertenvertreter in der Öffentlichkeit sichtbar sind. Dazu sollten kostenlose Wahlwerbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ermöglicht und Urwahlen gestärkt werden.
Die Teilnahme an den Sozialwahlen sollte für alle Wahlberechtigten vereinfacht werden, um eine hohe Wahlbeteiligung zu erzielen. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Einführung der regelhaften Online-Wahl bei gleichzeitiger Briefwahlmöglichkeit.
Berufstätigen Mitgliedern der Selbstverwaltung muss grundsätzlich ermöglicht werden, durch zeitweise Freistellung von der beruflichen Tätigkeit an den Sitzungen der Gremien teilzunehmen. Dies wird erleichtert, wenn Gremiensitzungen auch online stattfinden können. Die steuerliche Berücksichtigung der gewährten Aufwandsentschädigungen sollte bundeseinheitlich geregelt werden. 
Die Verwaltungsräte in den Medizinischen Diensten gehen im Ehrenamt einer wichtigen und anspruchsvollen Tätigkeit nach. Um die Kontinuität und Unabhängigkeit dieser Arbeit zu stärken, sollten die gesetzlichen Einschränkungen für Ämterzeiten und Ämterhäufung in den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste beendet werden.

 

Hier geht es zu weiteren Forderungen: 
I. Gesundheitssystem dauerhaft stabilisieren
II. Selbstverwaltetes Gesundheitssystem stärken 
III. Gesundheitsversorgung patientenorientiert gestalten
IV. GKV-Finanzen konsolidieren 
V. Pflegeversicherung zukunftsfest machen