Wie werden Hilfsmittelverträge abgeschlossen?

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Versicherte können Hilfsmittel grundsätzlich nur über Vertragspartner der Krankenkasse beziehen. Hier informieren wir Sie über die Möglichkeiten, einen Vertrag mit der Barmer abzuschließen.

Aktuelle Vertragsabsichten der Barmer

Auf unserer Beschaffungsplattform informieren wir Sie über unsere derzeitigen Vertragsabsichten. Diese werden von uns zudem über die Plattform TED (Tenders Electronic Daily) europaweit bekannt gemacht.

Beitrittsverfahren über unseren Vertragsmanager MIP

Zu bestehenden Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V können Sie beitreten, sofern Sie die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllen – also insbesondere, wenn die erforderliche Präqualifizierung für die zu vereinbarenden Hilfsmittel vorliegt. Dies gilt nur, falls Sie in den gewünschten Produktbereichen nicht bereits einen Vertrag mit uns verhandelt haben oder bereits über eine Leistungserbringergruppierung bzw. eine Innung Vertragspartner der Barmer sind.

Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Vertrags- und Beitrittsmanager an, mit dem Sie sich einen umfassenden Überblick über Hilfsmittelverträge der Barmer verschaffen können. Über die Vertragsplattform MIP können Sie Verträge digital einsehen und Anträge auf einen Vertragsbeitritt stellen. Nach Vertragsabschluss steht Ihnen eine Übersicht zu Ihren Verträgen zur Verfügung. Bei der Suche nach Informationen, z.B. zum Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS), können Sie schnell und einfach digital nachschlagen. Alle Informationen zum Beitritt über MIP finden Sie auf der Seite “Wie funktioniert das Vertragsmanagement für Hilfsmittel über die Plattform MIP?"

Über unseren Vertragsmanager MIP können Sie zu folgenden Verträgen der Hilfsmittel-Produktgruppen beitreten:

VertragProduktgruppe
Ableitende Inkontinenz03, 15, 19
Ableitende Inkontinenz (für Apotheken)03, 15, 19
Anti-Dekubitus11
Aufsaugende Inkontinenz in der Häuslichkeit15
Aufsaugende Inkontinenz (für Apotheken) in der Häuslichkeit15
Blutgerinnung – Produktgruppe88
CPM – Produktgruppe32
Diabetesprodukte – Produktgruppen03, 21, 88
Diabetesprodukte (für Apotheken) – Produktgruppen03, 21, 88
Elektrostimulationsvertrag09
Encasing88
Enterale Ernährung03, 88
Medizintechnik 201, 12, 14, 21, 27
Orthopädietechnik02, 05, 08, 17, 23, 24, 37, 38
Orthopädietechnik 101, 03, 14, 19, 21, 88
Orthopädietechnik 1 (für Apotheken)01, 02, 03, 14, 19, 21, 88
Orthopädietechnik 2 (für Apotheken)02, 05, 17, 23, 24
Pumpentherapie03
Reha-Technik04 (außer Badewannenlifter), 10, 18, 19, 20, 22, 26, 28, 32, 33
Reha-Technik (für Apotheken)04, 10, 20, 22, 33
Schuhe31
Stoma05, 29

Bei Fragen zu einem Barmer-Vertrag erreichen Sie uns per E-Mail.

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Beitrittsmöglichkeiten zu Verbandsverträgen

Darüber hinaus können Sie Verträgen beitreten, die über den Verband der Ersatzkassen (vdek) und der Forums-ARGE geschlossen wurden.

Für Beitrittsanfragen sowie Vertragsunterlagen und die dazugehörige Beitrittserklärung nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: vertragsbeitritte@vdek.com.

Folgende Verträge sind davon betroffen:

  • Badewannenlifter – Produktgruppe 04 
  • TENS- und EMS-Geräte – Produktgruppe 09 
  • Hörhilfen – Produktgruppe 13 
  • CPAP- und CPAP-Spezialgeräte – Produktgruppe 14 
  • Saugende Inkontinenzhilfen in vollstationären
  • Pflegeeinrichtungen/Behinderteneinrichtungen – Produktgruppe 15 
  • Sehhilfen – Produktgruppe 25 
  • Haarersatz – Produktgruppe 34 
  • Epithesen – Produktgruppe 35 
  • Augenprothesen – Produktgruppe 36 
  • Blindenführhunde – Produktgruppe 99 
  • Blutzuckerteststreifen (nur Apotheken)

Einzelvertrag mit der Barmer verhandeln

Ihre Vertragsideen finden sich in den veröffentlichten Verträgen nicht wieder? Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns Ihre eigenen Vertragskonzepte vorzustellen. Senden Sie hierzu Ihr Vertragskonzept sowie hilfreiche Dokumente mit dem Betreff "Verhandlungswunsch" an folgende E-Mail-Adresse: hilfsmittelmanagement@barmer.de.

Umsetzungshinweise zu Hilfsmittel-Verträgen

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Auslegung einzelner Vertragsinhalte und zur Umsetzung der vertraglichen Anforderungen in der Arbeitspraxis. Über unsere FAQ-Listen erhalten Sie schnell Antworten auf die häufigsten Fragen.

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