Was gilt für Hilfsmittelanbieter beim Entlassmanagement?

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Am 01.10.2017 startete der Vertrag zum Entlassmanagement zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband der Krankenkassen. Am 01.02.2019 folgte der Vertrag zum Entlassmanagement mit den stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen. Diese Verträge haben Auswirkungen auf die Krankenhaus-Anschlussversorgung mit Hilfsmitteln für Versicherte der Barmer.

Auf unserer Seite „Die Barmer unterstützt das Krankenhaus-Entlassmanagement“ finden Sie Informationen zum Krankenhaus-Entlassmanagement und zu den Auswirkungen auf Hilfsmittelanbieter. Als weitere Hilfestellung zu den Regelungen des Entlassmanagements stellen wir Ihnen eine FAQ mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Prozesse der Barmer zur Verfügung. Die in der FAQ beschriebenen Prozesse gelten gleichermaßen für das Entlassmanagement der Krankenhäuser als auch der Rehabilitationseinrichtungen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem. Stellen Sie uns Ihre Fragen gern über unser Kontaktformular.

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