Ein Arzt und eine Ärztin im Krankenhaus schauen gemeinsam in die Kamera und lächeln.

Wie unterstützt die Barmer das Entlassmanagement?

Lesedauer unter 3 Minuten

Sie benötigen Unterstützung bei der Entlassung von Patientinnen und Patienten? Oder es gibt Fragen von Versicherten der Barmer? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Auf dieser Seite finden Sie Informationen und wichtige Kontaktdaten.

Ansprechpartner und Kontaktdaten

Für allgemeine Fragen zum Thema Entlassmanagement steht Ihnen unser Fachbereich Abrechnungs- und Versorgungsmanagement unter der Telefonnummer 0800 333 004 327-151 zur Verfügung. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 18:30 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
Für spezielle Fragen zu konkreten Leistungsanträgen im Rahmen des Entlassmanagements (z. B. Anschlussrehabilitation, Hilfsmittel, Pflege etc.) erreichen Sie unseren Telefonservice unter der Telefonnummer 0800 333 10 10.
Bitte übermitteln Sie uns in einer Krankenhausinformation (KHIN), die dafür vorgesehenen Informationen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, wenn Sie unsere Unterstützung beim Entlassmanagement benötigen.

In eilbedürftigen Einzelfällen können Sie uns Einwilligungserklärungen, Widerrufe von Einwilligungserklärungen, Informationen aus dem Entlassplan und Leistungsanträge an die Faxnummer 0800 333 00 92 übermitteln. 

Bitte faxen Sie die Unterlagen versichertenbezogen, das heißt pro versicherte Person je ein Fax.

Nutzen Sie diese Faxnummer nicht bei Anträgen auf Anschlussrehabilitation oder Hilfsmittel-Kostenvoranschlägen.

Sofern Sie Unterlagen per Post schicken, finden Sie hier unsere zentralen Postadressen:

  • Postleitzahlraum 00001 - 46999:
    Barmer
    42267 Wuppertal
  • Postleitzahlraum 47000 - 99999:
    Barmer
    73520 Schwäbisch Gmünd

Leistungen nach einem Krankenhausaufenthalt

Nach der Entlassung von Patientinnen und Patienten gibt es eine Reihe von zusätzlichen Leistungen, die eine lückenlose Nachsorge gewährleisten.

Hilfsmittel

Der Rahmenvertrag Entlassmanagement hat auch Auswirkungen auf die Anschlussversorgung von Barmer-Versicherten mit Hilfsmitteln. Häufig gestellte Fragen (FAQ), u. a. zur Genehmigungspflicht oder zur Einbindung der Barmer, finden Sie im Gesundheitsbereich für Hilfsmittelanbieter.

Nach den gesetzlichen Regelungen darf eine Versorgung mit Hilfsmitteln ausschließlich über Vertragspartner der Krankenkassen erfolgen. Die Vertragspartner der Barmer finden Sie in der Hilfsmittel-Vertragspartnersuche.

Anschlussrehabilitation

Für Sozialdienste hat die Barmer zur schnellen Einleitung von Anschlussrehabilitationen (AR) die Sonder-Faxnummer 0800 333 00 94 eingerichtet, die stets freigeschaltet ist. Dort können Sie in Eilfällen auch per Fax um einen Rückruf zu Ihrem AR-Antrag bitten. Dieser besondere Service soll die medizinisch notwendige und dringende Anschlussrehabilitation sicherstellen.

Damit Sie Ihre Antwort zu einem AR-Antrag noch schneller erhalten:

  • Bitte nutzen Sie Patientenetiketten, um alle notwendigen Daten bereitzustellen.
  • Faxen Sie Anträge für jeden Versicherten bitte einzeln (möglichst kein Sammelfax).

Bitte haben Sie Verständnis, wenn sonstige Leistungsanträge über diese Sonder-Faxnummer nicht bearbeitet werden können.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Für Ihre Patientinnen und Patienten können Sie hier den Antragsvordruck herunterladen. Dieser muss sowohl vom behandelnden Arzt als auch von der versicherten Person ausgefüllt werden.

Häusliche Krankenpflege

Im Rahmen des Entlassmanagements kann auch häusliche Krankenpflege verordnet werden. Auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie den Bundesmantelvertrag (BMV) sowie die Vordruckerläuterungen für die Befüllung des hierfür vorgesehenen vdek-Mustervordrucks (Muster 12).

Übergangspflege

Übergangspflege im Krankenhaus muss nicht vorab beantragt werden – weder durch das Krankenhaus noch durch die Versicherten bzw. Angehörigen. Bitte beziehen Sie die Barmer allerdings beim Entlassmanagement mit ein, sobald während der stationären Krankenhausbehandlung absehbar ist, dass eine Anschlussbehandlung erforderlich wird, eine nahtlose Versorgung aber nicht gesichert ist und somit Übergangspflege droht.

Formen der Anschlussbehandlung sind:

  • Häusliche Krankenpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Medizinische Rehabilitation oder
  • Pflegeleistungen

Erst wenn die Anschlussbehandlung nicht sichergestellt werden kann, greift die Übergangspflege nach § 39e Absatz 1 SGB V. Damit ist die Übergangspflege nachrangig.

Zur Übergangspflege zählen alle Leistungen, die

  • im unmittelbaren Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung
  • im selben Krankenhaus

erfolgen können.

Die Barmer ist verpflichtet, Krankenhäuser bei der Weitervermittlung von Versicherten zu unterstützen, damit die Patientinnen oder Patienten schnellstmöglich die bedarfsgerechte Anschlussversorgung erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Telefonservice unter der Telefonnummer 0800 333 10 10.

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