Mit der elektronischen Patientenakte können Patientinnen und Patienten ihre Gesundheitsdokumente sicher digital organisieren. Sie können diese mit Leistungserbringern wie z.B. Arztpraxen teilen und weitere Dokumente einstellen lassen. Der digitale Austausch ermöglicht einen leichteren Überblick über die Gesundheitshistorie und unterstützt so die Behandlung. Im Sommer 2021 hat die Ausstattung von Arztpraxen für den Zugriff auf elektronische Patientenakten begonnen. Damit erhält die ePA langsam Einzug in den Praxisalltag. Noch gibt es einige praktische Hürden zu überwinden, aber die Perspektive ist deutlich: Anwendungen wie die elektronische Patientenakte haben großes Potenzial, Abläufe für Arztpraxen sowie Patientinnen und Patienten zu vereinfachen.
Laden Sie die eCare-App und probieren Sie alle Hauptfunktionen aus – ohne Registrierung. Ob ein Dokument hochladen oder eine Berechtigung erteilen, all das entdecken Sie im Demo-Modus. Die exklusiven Zusatzfunktionen der eCare-App wie die Behandlungshistorie und der Impfstatus sind auch verfügbar. Somit lassen sich die Fragen Ihrer Patienten und Patientinnen noch besser beantworten.
Nach dem Download, tippen Sie auf "Demo-Modus ausprobieren" auf der Login Seite.
Mit der Behandlungshistorie bietet die Barmer ihren Versicherten als erste deutsche Krankenkasse einen digitalen Überblick zu den letzten Verschreibungen und Behandlungen. Patientinnen und Patienten können ihre Behandlungshistorie für Sie als Leistungserbringer/in freischalten – mit nur wenigen Klicks. So sehen Sie über Ihr eigenes Praxisverwaltungssystem, welche Vorerkrankungen bestehen oder welche Medikamente verordnet worden sind.
Die Behandlungshistorie bietet Ihnen als Ärztin bzw. Arzt folgende Vorteile:
Die Behandlungshistorie ist in Form einer PDF-Datei verfügbar und beruht auf den Abrechnungsdaten, die bei der Barmer gespeichert sind. Sie bietet Ihnen folgenden Überblick:
Die Daten für die Behandlungshistorie werden alle sechs Wochen automatisch aktualisiert, sofern neue vorliegen. Da erbrachte Leistungen mit zeitlicher Verzögerung abgerechnet werden, werden die Daten in der Behandlungshistorie eventuell zeitversetzt angezeigt. Es kann also vorkommen, dass Daten von Behandlungen fehlen, die vor kurzem stattgefunden haben.
Sofern Informationen vorliegen, reicht die Behandlungshistorie bis zu drei Jahre zurück.
Über Ihr Praxisverwaltungssystem. Dieses ist mit der Telematik-Infrastruktur verbunden. Über diese Schnittstelle können Sie die ePA-Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einsehen. Voraussetzung ist, dass diese im Vorfeld ihre ePA, die Barmer eCare anlegen, die Behandlungshistorie aktivieren und Ihrer Praxis einen Zugriff erteilen.
Alle notwendigen Informationen für Ihre Patientinnen und Patienten finden Sie hier: Ihre Behandlungshistorie auf einen Blick
Nutzt Ihre Arztpraxis bzw. Ihr Krankenhaus noch keine elektronische Patientenakte? Dann können Ihre Patientinnen und Patienten die Behandlungshistorie für Sie ausdrucken oder Ihnen als PDF-Datei zusenden.
Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Plattform für die Dokumentation und den Austausch von Gesundheitsdaten. Sie wird Versicherten von den gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Patientinnen und Patienten können damit ihre für die Behandlung relevanten Dokumente verwalten – freiwillig, sicher und lebenslang.
Patientinnen und Patienten können Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäusern sowie Therapeutinnen und Therapeuten Zugriff auf ihre gespeicherten Dokumente geben. Dadurch sollen Leistungserbringer leichter einen umfassenden Überblick über die Krankengeschichte gewinnen ohne Dokumente anfordern zu müssen.
Auch Gesundheitsdokumente wie der Impfpass, der Mutterpass und das Kinderuntersuchungsheft werden digital: Sie können nun von Arztpraxen als sogenannte Medizinische Informationsobjekte (MIOs) in elektronischen Patientenakten eingerichtet und gepflegt werden.
Über die Vertretungsfunktion können Patientinnen und Patienten Angehörigen Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte geben. Dieses erleichtert die Unterstützung im Krankheitsfall.
Damit die ePA ihren Mehrwert für Leistungserbringer wie auch Patientinnen und Patienten entfalten kann, müssen die Daten gepflegt werden. Bei Patientinnen und Patienten liegt es, eine ePA einzurichten und ihre Behandelnden zu berechtigen. Diese wiederum müssen auf Wunsch der Patientinnen und Patienten Dokumente dort einstellen oder aktualisieren.
Zugriff auf die elektronische Patientenakte haben neben der jeweiligen Patientin bzw. dem Patienten auch Leistungserbringer, die von ihnen dazu berechtigt wurden, Dokumente in der Akte einzusehen oder einzustellen. Patientinnen und Patienten können außerdem Vertretungen (z.B. vertraute Angehörige) hinterlegen, die auf ihre Akte zugreifen und ebenfalls Berechtigungen einstellen dürfen.
Krankenkassen sowie technischen Betreiber der elektronischen Patientenakten können die Daten in elektronischen Patientenakten nicht einsehen.
Für die elektronische Patientenakte gibt es zentrale Vorgaben, die von der gematik festgelegt werden. Dementsprechend haben die elektronischen Patientenakten aller gesetzlichen Krankenkassen dieselben Grundfunktionen und basieren auf denselben Sicherheitsstandards.
Die ePA-Apps können jedoch je nach Krankenkasse etwas unterschiedlich aussehen und ergänzende Zusatzfunktionen beinhalten.
Eine elektronische Patientenakte können sich alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten anlegen. Besonders stark profitieren von ihr diejenigen, die sich aufgrund schwerer, chronischer oder mehrerer Erkrankungen bei unterschiedlichen Praxen in Behandlung befinden. Durch das Speichern von Gesundheitsdokumenten in der ePA können diese leichter unterschiedlichen Behandelnden zur Verfügung gestellt werden. So kann z.B. ein Medikationsplan einen Überblick darüber geben, welche Medikamente eine Patientin bzw. ein Patient bereits einnimmt.
Patientinnen und Patienten ohne digitalen Geräte
Wenn sich eine Patientin oder ein Patient zwar für die ePA interessiert, aber keine digitalen Geräte nutzt, empfehlen Sie gerne die "passive Nutzung". Dazu muss sich die Person über ihre Krankenkasse eine elektronische Patientenakte einrichten und eine PIN zur elektronischen Gesundheitskarte aushändigen lassen. Danach kann sie Praxen vor Ort für den Zugriff auf die ePA berechtigen. Ohne digitales Gerät kann die Patientin bzw. der Patient die Dokumente dann zwar nicht selbst einsehen und pflegen, aber berechtigte Leistungserbringer können wesentliche Dokumente wie z.B. einen Medikationsplan aktuell halten. Eine weitere Möglichkeit für diese Personengruppe ist es, die elektronische Patientenakte mit Hilfe eines vertrauten Angehörigen per App einzurichten und diesen dann als Vertretung zu hinterlegen. Der Vorteil dieser Regelung: Neben berechtigten Leistungserbringern kann auch der bzw. die Angehörige den Überblick über wichtige Gesundheitsinformationen behalten und so leichter unterstützen.
Sie erhalten den Zugang von Ihren Patientinnen und Patienten selbst. Diese können Ihre Praxis entweder über ihre Smartphone-App oder über eine ePA-Anwendung für PC und Laptop berechtigen. Beide Anwendungen ermöglichen es, sehr detailliert einzustellen, welcher Leistungserbringer welche Dokumente einsehen darf. Auch die Zugriffsdauer kann individuell eingestellt werden – für eine begrenzte Anzahl an Tagen oder bis auf Weiteres.
Alternativ können Patientinnen und Patienten den Zugriff auch direkt in der Praxis mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen PIN einräumen. Dabei können sie jedoch weniger detailliert einstellen, welche Dokumente Ihre Praxis genau einsehen darf.
Die freigegebenen Dokumente können Sie schließlich über Ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) oder Krankenhausinformationssystem (KIS) einsehen – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Ihre Patientin oder Ihr Patient versichert ist. Auf diesem Weg können Sie auch weitere Dokumente einstellen. Apotheken haben über das Apothekenverwaltungssystem (AVS) Zugang zu den Dokumenten.
Arztpraxen mit gültigen Zugriffsrechten können Dokumente aus den elektronischen Patientenakten ihrer Patientinnen und Patienten löschen, zum Beispiel, um nicht mehr aktuelle Inhalte durch neue Versionen zu ersetzen.
Nein. Nur die Krankenkassen dürfen eine elektronische Patientenakte für ihre Versicherten anlegen. Sie können ihre Patientinnen und Patienten jedoch unterstützen, indem Sie behandlungsrelevante Gesundheitsdokumente in den elektronischen Patientenakten ablegen und aktualisieren.
Damit die elektronische Patientenakte die Planung, Kontrolle und Dokumentation gesundheitsbezogener Maßnahmen transparenter und einfacher machen kann, sollten alle dafür relevanten Dokumente auch dort gespeichert sein. Dies betrifft nicht nur Unterlagen, die für die Behandlung des Patienten in der eigenen Praxis wichtig sind, sondern auch Daten, die für Kolleginnen und Kollegen oder andere Leistungserbringer wesentlich sein könnten. Dazu gehören unter anderem:
Darüber hinaus können Sie als Ärztin oder Arzt auch bestimmte Gesundheitspässe in digitaler Form einstellen: Dazu gehören der digitale Impfpass, der digitale Mutterpass und das digitale Kinderuntersuchungsheft.
Zahnärztliche Praxen können für ihre Patientinnen und Patienten außerdem digitale Zahnbonushefte einstellen, in denen die Teilnahme an der Individualprophylaxe nach jeder Untersuchung dokumentiert wird.
Ändert sich etwas an bestehenden Dokumenten, müssen diese aktualisiert bzw. durch eine aktuelle Version ersetzt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund einer neuen Verordnung ein neuer Medikationsplan erstellt wird oder es neue Untersuchungsergebnisse gibt, die im digitalen Mutterpass festgehalten werden sollen.
Impfpass, Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft können in der elektronischen Patientenakte digital anstatt wie bisher in einem Papierdokument geführt werden. Patientinnen und Patienten können entscheiden, welche Dokumentation sie wünschen.
Vorteile der digitalen Pässe sind vor allem, dass sie per App jederzeit verfügbar sind und anders als Papierdokumente nicht mehr verloren gehen können. Jedoch gibt es auch noch einige Einschränkungen, die bei einer Entscheidung berücksichtigt werden sollten: So kann der digitale Impfpass noch nicht als internationaler Impfnachweis genutzt werden und auf den digitalen Mutterpass haben viele Hebammen noch keinen Zugriff.
Als Arztpraxis, Krankenhaus oder Apotheke können Sie Ihren Patientinnen und Patienten einen digitalen Impfpass in die elektronischen Patientenakte einstellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die dafür notwendigen Zugriffsrechte und Software-Updates verfügen.
Sie können Impfungen aus dem alten Papierimpfpass übertragen und neue Impfungen im digitalen Impfpass dokumentieren. Alle Impfungen inklusive Impfungen gegen COVID-19 können eingetragen werden. So haben Kolleginnen und Kollegen aus anderen medizinischen Einrichtungen auch Zugang zu diesen wichtigen Informationen und können gegebenenfalls entsprechend handeln.
Patientinnen und Patienten können den Impfpass selbst nicht bearbeiten oder Einträge ändern. Sie haben aber jederzeit per App darauf Zugriff und müssen ihn nicht mehr zuhause suchen.
Hinweis für Reisende: Bei der Einreise in bestimmte Länder müssen die Reisenden Impfungen nachweisen. Da der digitale Impfpass in der elektronischen Patientenakte noch nicht international anerkannt ist, benötigen sie hierfür weiterhin ihren Impfausweis aus Papier. Wir empfehlen deshalb, das Papierdokument weiterhin aufzubewahren und für Reisen relevante Impfungen dort eintragen zu lassen.
Ja. Für das erste Befüllen der Akte erhalten Ärztinnen und Ärzte einmalig 10 Euro. Krankenhäuser haben zudem einen Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 5 Euro für den Eintrag von Daten, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung entstanden sind. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Akte befüllen.
Bitten Sie Ihre Patientin bzw. Ihren Patienten darum, in der ePA-App die Berechtigungseinstellungen des jeweiligen Dokumentes zu prüfen.
Patientinnen und Patienten können:
Alle Patientinnen und Patienten, die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, können sich bei ihrer Krankenkasse dafür registrieren. Die elektronische Patientenakte ist ein kostenloses und freiwilliges Angebot. Dementsprechend werden elektronische Patientenakten nur auf Wunsch der Patientinnen und Patienten eingerichtet.
Für Patientinnen und Patienten, die Fragen zur elektronischen Patientenakte der Barmer haben, bieten wir umfassende Informationen in unserem Online-Special.
Patientinnen und Patienten können die ePA-App auf ihrem Smartphone oder Tablet mit Android oder iOS installieren. Außerdem steht die ePA-App als Anwendung für PCs und Laptops zur Verfügung.
Ja, das ist möglich. Dafür müssen sich die Patientinnen und Patienten bei ihrer Krankenkasse melden. Um Ihre Praxis für den Zugriff zu berechtigen, benötigen diese Patientinnen und Patienten neben ihrer elektronischen Gesundheitskarte auch eine dazugehörige PIN.
Nein, das ist nicht zwangsläufig der Fall:
Eine NFC-fähige Karte wird nur dann benötigt, wenn sich eine Patientin bzw. ein Patient mit dieser in einer ePA-App einloggen möchte. Viele Krankenkassen bieten als Alternative jedoch auch einen sicheren Login ohne Gesundheitskarte an – das ist unter anderem vorteilhaft für Versicherte, deren Handys nicht NFC-fähig sind. Für die Erteilung von Freigaben über Kartenlesegeräte in Praxen brauchen Gesundheitskarten nicht NFC-fähig zu sein.
Eine PIN zur elektronischen Gesundheitskarte benötigen Patientinnen und Patienten, wenn sie sich in ihrer ePA-App oder ePA-PC-Anwendung mit ihrer Gesundheitskarte einloggen oder wenn sie Berechtigungen am über ein Kartenlesegerät in einer Praxis erteilen möchten.
Krankenkassen dürfen PINs zu elektronischen Gesundheitskarten nur nach vorheriger Identitätsprüfung ausgeben. Diese kann für BARMER-Versicherte in einer Geschäftsstelle erfolgen. Dazu kommen sie mit ihrer Gesundheitskarte sowie einem gültigen Personalausweis oder Reisepass. Mehr Informationen zur PIN-Ausgabe finden Versicherte der BARMER auf unserer Infoseite zur PIN für die elektronische Gesundheitskarte.
Je nach Krankenkasse ist der Identitätsprüfungs-Prozess unterschiedlich. Am besten informieren Sie sich und Ihre Patienten und Patientinnen direkt bei der betroffenen Kasse.
Patientinnen und Patienten können per App oder PC-Anwendung sehr detailliert bestimmten, welche medizinische Einrichtung auf welches Dokument wie lange zugreifen darf. So haben sie die Möglichkeit nur jene Dokumente sichtbar zu machen, die auch für diese Behandlung relevant sind.
Damit Sie sich als Ärztin oder Arzt ein umfassendes Bild machen können, wird Patientinnen und Patienten jedoch empfohlen, offen mit wichtigen Aspekten ihrer medizinischen Vorgeschichte umzugehen.
Einige wenige Zugriffskonstellationen sind grundsätzlich ausgeschlossen und können auch von Patientinnen und Patienten nicht angepasst werden. Bei diesen ist jedoch davon auszugehen, dass für den Behandlungsalltag keine Rolle spielen, sodass daraus keine Einschränkungen für Sie entstehen sollten.
Patientinnen und Patienten können jederzeit über ihre ePA-App Dokumente aus ihrer elektronischen Patientenakte löschen: sowohl diejenigen, die sie selbst hochgeladen haben als auch diejenigen, die von einem Arzt oder anderen Leistungserbringer eingestellt wurden.
Patientinnen und Patienten können ihre elektronische Patientenakte jederzeit über ihre ePA-App oder direkt bei ihrer Krankenkasse kündigen. Die ePA wird dann nach einer Kündigungsfrist komplett gelöscht.
Ja, alle Hauptfunktionen der eCare-App können Sie im Demo-Modus entdecken – ohne Registrierung. Laden Sie die eCare-App und starten Sie den Demo-Modus auf der Login-Seite.
Die Barmer eCare ist mehr als ein digitaler Ordner. Sie bietet weitere Funktionen, um Sie bei der Behandlung und Patientinnen und Patienten beim Management ihrer Gesundheit zu unterstützen:
Viele Antworten auf Fragen zur eCare finden Sie in unserem eCare-FAQ. Gerne können Sie sich auch direkt an uns wenden. Alle Möglichkeiten zur Kontaktaufnahmen finden Sie auf unserer Kontaktübersicht.
Die elektronischen Patientenakte ist ein digitaler Ordner mit geschütztem Zugang über die Telematikinfrastruktur (TI). Ihre Inhalte sind nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert, sondern liegen verschlüsselt auf Servern außerhalb der Praxen aber in Deutschland.
Nur die Versicherten selbst und die von ihnen berechtigten Leistungserbringer dürfen die elektronischen Patientenakte öffnen, und die enthaltenen Dokumente einsehen.
Die gematik testet alle ePA-Aktensysteme vor deren Zulassung, damit Gesundheitsdaten darin sicher gespeichert und verwaltet werden können.
Die Datensicherheit von Barmer eCare entspricht den extrem hohen Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der gematik.
Von der Hausarztpraxis über die Thoraxchirurgie und die Altenpflege bis zur Psychotherapie tragen ganz unterschiedliche Experten und Expertinnen zur Behandlung von Patientinnen und Patienten bei. Gemeinsam verfügen sie über wertvolles Wissen zu deren Krankheitsgeschichten. In Aktenordnern abgeheftet oder im System der jeweiligen Praxis gespeichert ist dieses jedoch nur begrenzt nutzbar – es liegt brach. Dieses Wissen mit allen beteiligten Leistungserbringern zu teilen, erfordert einen enormen bürokratischen Aufwand für die ohnehin oft unter Zeitdruck arbeitenden Praxen und Krankenhäuser.
Die Einführung der ePA innerhalb des dafür notwendigen Kommunikationsnetzes, der Telematikinfrastruktur (TI), soll dies nun ändern. Seit Januar 2021 bieten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte an. Als digitaler Ordner soll diese Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte und Verordnungen versammeln und somit Ärztinnen und Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie Krankenhäusern einen Überblick über die wichtigsten Gesundheitsdaten ihrer Patienten geben.
Weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen ebenfalls diese Möglichkeit bekommen. Anwendungen wie der Notfalldatensatz, der elektronische Medikationsplan und elektronische Arztbriefe machen die ePA zu einem aktuellen Instrument für die Versorgung. So können Ärztinnen und Ärzte beispielsweise Unverträglichkeiten bei der Behandlung leichter berücksichtigen und Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln vorbeugen. Neben dem Patientengespräch wird sie zukünftig zur wichtigsten Informationsquelle für Anamnese, Diagnostik und Therapiefortschritt.
Versicherte versprechen sich von der elektronischen Patientenakte praktischen Nutzen: 77,7 Prozent der Befragten sehen nach einer repräsentativen Umfrage des Praxis-WLAN-Anbieters Socialwave einen Vorteil der ePA darin, dass die zentral gespeicherten Daten von überall zugänglich sind. 77,1 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass durch die ePA Mehrfachuntersuchungen vermieden werden können.
Die ePA trägt dazu bei, indem sie die Kommunikation erleichtert. Nur wenigen Patientinnen und Patienten gelingt es zum Beispiel, ihre Krankengeschichte auf Nachfrage lückenlos zu rekonstruieren. Selbst junge Menschen haben wichtige Informationen nicht immer parat, antworten auf die Frage „Welches Schmerzmittel hat man Ihnen verschrieben?“ mit „Irgendwas mit N...“ oder vergessen, eine ältere Verletzung zu erwähnen, die den Ausgang einer OP jedoch beeinflussen kann. Auch Sprachbarrieren oder Demenz können ärztliche Entscheidungen erschweren. Bei Patientinnen und Patienten, die sich für eine ePA entschieden und die relevanten Daten freigegeben haben, liegen diese jederzeit vor.
Digitale Services zu nutzen ist für viele Patientinnen und Patienten bereits selbstverständlich. Laut einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom vereinbart ein Viertel der Deutschen Arzttermine online oder lässt sich per SMS an Termine erinnern. Warum beispielsweise Befunde nach der Untersuchung per Post verschickt werden müssen, ist für sie deshalb nicht immer nachvollziehbar. Auch für Videosprechstunden bietet sich die ePA an: Sie ermöglicht Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten ohne direkten Kontakt einen gemeinsamen Blick in die Akte, zum Beispiel um aktuelle Messwerte oder Befunde Dritter zu besprechen. In Fällen, in denen schnell eine zweite Meinung wichtig ist, ließe sich so auch eine Facharztpraxis dazuschalten.
Patientinnen und Patienten, die vertrauten Personen Einblick in ihre ePA geben möchten oder sich von diesen beim Organisieren unterstützen lassen möchten, können diese als ePA-Vertretungen bestimmen. Das könnte beispielsweise die komplexe Versorgung von Palliativpatienten vereinfachen.
Indem die elektronische Patientenakte Praxen über die Telematikinfrastruktur geschützt miteinander verbindet, verkürzt sie auch die Übermittlungszeit, wenn Befunde fehlen. Die Mitarbeit aller Leistungserbringer vorausgesetzt, gehören Nachfragen und tagelanges Warten auf Dokumente damit der Vergangenheit an.
Ein digitales Angebot kann kein Patientengespräch ersetzen. Die ePA kann die vorbereitenden Prozesse jedoch effektiver machen und entlastet damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Kliniken. Etwaige Lücken in der Krankengeschichte können Ärztinnen und Ärzte mit ihren Patientinnen und Patienten dann während der Anamnese gezielt schließen. Krankenhäuser arbeiten oft noch mit fallbezogenen Akten.
Das Einverständnis der Patientinnen und Patienten immer vorausgesetzt, erlaubt die ePA den an der Behandlung Beteiligten, sich nicht nur über den Ist-Zustand zu informieren, sondern auch die Krankengeschichte und den bisherigen Therapieplan einzusehen.
Relevante familiäre Vorerkrankungen oder langjährige chronische Beschwerden sind dadurch präsent, auch wenn die Patientinnen und Patienten diese vielleicht zu erwähnen vergessen. Halten die Behandelnden die Akte gemeinsam auf dem neuesten Stand, vereinfacht das auch Zwischenanamnesen. Anfangs erfordert dies vielleicht eine Umstellung, weil Ärztinnen und Ärzte auf die in ihrer Praxis üblichen Abkürzungen verzichten müssen. Dafür entfällt jedoch das oft schwierige Entziffern fremder Handschriften. Das Ziel: Weniger handschriftliche Einträge, verschickte Briefe und Faxe und dafür mehr Zeit für Versorgung und Beratung.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Auf der elektronischen Gesundheitskarte sind nur administrative Daten von Patient/innen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht und Versichertennummer gespeichert. Diese Daten können beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Auch Notfalldaten und Medikationsplan lassen sich aktuell noch auf der Gesundheitskarte speichern – das ist jedoch ein Auslaufmodell. Die Daten können bereits jetzt auf Patientenwunsch in der ePA gespeichert werden.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Die ePA-Dokumente werden nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert, sondern verschlüsselt auf Servern. Dadurch bietet die Akte mehr Speicherplatz: Anders als auf der Gesundheitskarte können nicht nur definierte Datensätze, sondern alle relevanten Gesundheitsdokumente einer Patientin bzw. eines Patienten hochgeladen werden. Der Funktionsumfang der ePA wird in den kommenden Jahren stetig weiterentwickelt.
Ärztinnen und Ärzte können Dokumente in den elektronischen Patientenakten ihrer Patientinnen und Patienten einsehen und pflegen. Voraussetzung dafür ist, dass diese die entsprechenden Berechtigungen dazu erteilen. Denn Patientinnen und Patienten bestimmen jederzeit selbst, wer welche Daten wie lange einsehen darf. Per App können sie außerdem die Gesundheitsdokumente bequem selbst organisieren.
Natürlich beschäftigt viele Praxen die Frage, welche Kosten und zusätzlichen Aufwand die Einführung der ePA und der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) mit sich bringt. Arztpraxen und Psychotherapeutinnen und -therapeuten müssen die Anbindung ihrer Praxen nicht selbst finanzieren. Die Dachorganisation der Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben eine Vereinbarung zur Finanzierung der Erstausstattung und des laufenden Betriebs getroffen. Für das erste Befüllen jeder ePA erhalten Arztpraxen ein Honorar, ebenso wenn sie Notfalldaten erstellen oder diese aktualisieren.
Eingesparte Doppeluntersuchungen entlasten das Gesundheitssystem. Hinzu kommen die derzeit noch schwer zu quantifizierenden Vorteile, die eine bessere Vernetzung im Gesundheitswesen bringt – sei es durch den zuverlässigen Zugriff auf aktuelle Daten von jedem Arbeitsplatz aus, eine optimale medizinisch-pflegerische Dokumentation oder die angestrebte Nutzung der Daten in der Forschung, die letztlich auf die Qualität von Ausbildung und Behandlung einzahlt.
Das Teilen von Daten zwischen Patientinnen bzw. Patienten und ihren Behandelnden bietet Potenzial für eine Verbesserung der Versorgung. Anschaulich wird das beim Home-Monitoring chronisch Kranker. Im Rahmen des Telemedizin-Projekts der Berliner Charité in Kooperation mit der Barmer wiegen sich die beteiligten Herz-Patienten jeden Morgen, messen ihren Puls und Blutdruck und übermitteln die Daten mittels Tablet an das Telemedizinzentrum der Charité. Zeigen sich Auffälligkeiten, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort telefonisch Kontakt auf, um die Lage abzuklären. Die ePA ist die Schnittstelle, um diese Art der Versorgung zukünftig einem großen Patientenkreis zugänglich zu machen. Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist die Palliativmedizin: Um die Lebensqualität von sterbenden Menschen zu sichern, ist eine engmaschige Kontrolle der Symptome nötig. Kooperation über Disziplinen und Fachgebiete hinweg macht dies bedeutend einfacher.
Ärztinnen und Ärzte müssen sich deswegen nicht vor Fremdbestimmung durch Kolleginnen und Kollegen oder sogar Patientinnen und Patienten fürchten.
Die ePA ist ein integratives Instrument, das die Koordination im Gesundheitswesen verbessert. Sie vernetzt Arztpraxen, Pflegekräfte und Therapeuten und stärkt so die Zusammenarbeit – extern und intern.
Auch wenn viel von Digitalisierung die Rede ist: Aktuelle Studien zeigen, dass Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsfragen nach wie vor die wichtigsten Vertrauens- und Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten sind. Das Arzt-Patienten-Verhältnis hat zudem bedeutenden Einfluss auf die Therapietreue. Mit ihren Funktionen unterstützt die ePA Arztpraxen, aber auch Therapeutinnen und Therapeuten sowie Pflegekräfte in all diesen Aspekten. Digitale Daten und Anwendungen sind Erfolgsfaktoren für das Gesundheitssystem der Zukunft.