Was gilt aufgrund der Medizinprodukte-Betreiberverordnung?

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Die Barmer hat in ihren neuen Rahmenverträgen die Aufgaben aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) auf die Leistungserbringer übertragen (§ 3 Absatz 2 MPBetreibV). Auch bereits bestehende Verträge wurden mittels entsprechender Protokollnotizen angepasst.

Ergeben sich für Sie bei der Ausführung dieser Aufgaben Fragen? Mit unseren FAQs stellen wir Ihnen Informationen zu den Auswirkungen auf die Verträge und Prozesse der Barmer zur Verfügung.

Bitte beachten Sie: Unsere FAQs erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem sind unsere Antworten nicht auf die von Ihnen mit anderen Kostenträgern vereinbarten Regelungen zur MPBetreibV übertragbar.

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