Hilfsmittel

Werden Zuschläge für Rehatechnik und Antidekubitus gezahlt?

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Die Covid-19-Pandemie führte zu gestiegenen Fracht-, Material- und Rohstoffkosten. Das hatte einen hohen Anstieg der Einkaufspreise für Hilfsmittel in bestimmten Produktbereichen zur Folge, wodurch die Belieferung zum vereinbarten Vertragspreis immer schwieriger wird.

Die Barmer unterstützt ihre Vertragspartner durch die Zahlung von Zuschlägen auf bestimmte Hilfsmittel-Vertragspreise.

In welchen Bereichen werden die Vertragspreise angepasst?

Ab 01. Januar 2022 (Verordnungsdatum maßgeblich) können Vertragspartner folgende Zuschläge in Anspruch nehmen:

ProduktgruppeKennzeichen Hilfsmittel
00, 08, 09
Kennzeichen Hilfsmittel
02
04 Badehilfen10%
(Ausnahme Badewannenlifter)
20%
10 Gehhilfen10%20%
10.50.04.1 Rollatoren20%-
11 Hilfsmittel gegen Dekubitus10%20%
18 Kranken-/
Behindertenfahrzeuge
10%
(Zuschlag begrenzt auf max. 200,00 €)
20%
19 Krankenpflegeartikel10%20%
20 Lagerungshilfen10%20%
22 Mobilitätshilfen10%20%
26 Sitzhilfen10%20%
28 Stehhilfen10%20%
32 Therapeutische Bewegungsgeräte
(Ausnahme: CPM-Schienen)
10%20%
33 Toilettenhilfen10%20%

Wie erhalten Hilfsmittelanbieter diese Zuschläge?

Wenn zusätzliche Kosten (Fracht-, Material- und Rohstoffkosten) für die Beschaffung des Hilfsmittels angefallen sind, bieten wir allen Vertragspartnern unbürokratisch die Möglichkeit an, diese Kosten mittels eines erhöhten Vertragspreises (alter Vertragspreis plus Zuschlag) bei genehmigungspflichtigen Hilfsmitteln zu beantragen. Bei genehmigungsfreien Hilfsmitteln sind die Kosten direkt abzurechnen. Hierfür ist keine gesonderte Zusatzvereinbarung mit der Barmer erforderlich. Alle weiteren Regelungen aus den Verträgen bleiben bestehen.

Bitte beachten Sie, dass in den Kostenvoranschlägen und Rechnungen für das Hilfsmittel weiterhin nur eine Hilfsmittelpositionsnummer und ein Vertragspreis (alter Vertragspreis plus Zuschlag) anzugeben ist. Eine gesonderte Abrechnungspositionsnummer für den Zuschlag gibt es nicht.

Wie funktioniert die technische Umsetzung in der Plattform MIP?

Die Preisanpassungen wurden zum 1. Januar 2022 in MIP (neue Vertragsversion) für alle betroffenen Verträge eingepflegt. Jeder Vertragspartner kann sich bei Bedarf die aktualisierten Preise in MIP unter seiner IK-Nummer aufrufen.

Welche technische Umsetzung bietet der Abrechnungsdienstleister DDG?

Um alle Preisanpassungen vorzunehmen, bedarf es beim Abrechnungsdienstleister DDG eine gewisse Vorlaufzeit. Eine Abrechnung von genehmigungsfreien Hilfsmitteln mit entsprechendem Zuschlag kann erst ab 01. Februar 2022 erfolgen.  

Wichtig: Aufgrund der vorgenannten Vertragsanpassungen sind gesonderte Zahlungen von „Frachtkostenzuschlägen“ nicht möglich. Das gilt sowohl bei der Beantragung mittels Kostenvoranschlags als auch bei der Abrechnung. Wir werden ggf. eine nachträgliche Prüfung durchführen.

In unserer FAQ finden Sie alle Antworten rund um das Thema Preiszuschläge für den Rehatechnik- und Antidekubitus-Bereich. Der FAQ-Katalog wird bei Änderungen und Ergänzungen fortlaufend aktualisiert.

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