Hilfsmittel

Was ist bei der Abrechnung von Hilfsmitteln zu beachten?

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Um Ihnen die Abrechnung von Hilfsmitteln mit der Barmer zu erleichtern, beachten Sie als Leistungserbringer bitte die folgenden Hinweise:

  • Die vertragliche Zahlungsfrist beginnt mit Eingang der Rechnung inklusive der rechnungsbegleitenden Unterlagen sowie der Datensätze nach § 300 bzw. § 302 SGB V bei der richtigen Annahmestelle (DDG). Rechnungen, die bei der Barmer eingehen, müssen gesondert an die Adresse des DDG weitergeleitet werden. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Bezahlung von Rechnungen kommen. Bitte senden Sie die Rechnungen daher direkt an das DDG:

DDG GmbH
Abrechnungsstelle für die Barmer
Grabenstr. 102
45141 Essen
IK 660 510 336

  • Sofern Sie am Datenaustausch nach § 300 bzw. § 302 SGB V teilnehmen, bitten wir Sie, die Daten ebenfalls direkt an das DDG zu senden. Informationen zum Datenaustausch finden Sie im Internet unter www.ddg-online.de oder unter www.gkv-datenaustausch.de.
  • Als Angabe im Feld "Kostenträger-IK" können folgende bundesweit gültige Institutionskennzeichen (IK-Nummer) der Barmer verwendet werden:
    Barmer Krankenkasse: 104 940 005
    Barmer Pflegekasse: 184 940 005
  • Bitte verbinden Sie Originalabrechnungsunterlagen inklusive der rechnungsbegleitenden Unterlagen (z. B. Verordnungen) fest mit der Rechnung (etwa durch Heftung), um eine Trennung zu vermeiden.

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