Die Ultraschall-Wärmetherapie zählt zu den sogenannten Wärmetherapien. Sie kann auch isoliert verordnet werden, soweit der Heilmittelkatalog diese Maßnahme indikationsbezogen als ergänzendes Heilmittel vorsieht.
Andere Wärmetherapien, z. B. Moor oder Heißluft, können nicht allein verordnet werden.