Können zwei vorrangige Heilmittel gleichzeitig verordnet werden?

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Je nach Heilmittelbereich und Diagnosegruppe können mehrere vorrangige Heilmittel innerhalb eines Verordnungsfalls verschrieben werden, solange die Höchstverordnungsmenge je Heilmittelverordnung eingehalten wird (§ 12 Heilmittelrichtlinie).

Für die folgenden Heilmittelbereiche gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Physiotherapie und Ergotherapie: bis zu drei vorrangige Heilmittel
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: bis zu drei unterschiedliche Behandlungszeiten
  • Podologie: keine Aufteilung möglich

Zusätzlich kann in jedem Fall maximal ein ergänzendes Heilmittel verordnet werden.

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