Grundsätzlich sollen Behandlungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Heilmittelverordnung beginnen. Wenn die Ärztin oder der Arzt einen dringlichen Behandlungsbeginn auf der Verordnung vermerkt hat, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen starten. Ansonsten ist die Heilmittelverordnung nicht mehr gültig.