Der GKV-Spitzenverband schließt mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer Verträge für jeden Heilmittelbereich, in denen die Einzelheiten zur Versorgung mit dem jeweiligen Heilmittel geregelt sind.
Nachfolgend finden Sie die maßgeblichen Rahmenverträge mit Anlagen.
Physiotherapie
Am 01.08.2021 ist der Rahmenvertrag Physiotherapie Ärzte und Zahnärzte in Kraft getreten. Rückwirkend zum 01.04.2022 gilt die Änderungsvereinbarung zu den telemedizinischen Leistungen in der Physiotherapie.
Ergotherapie
Seit dem 01.01.2022 ist der neue Rahmenvertrag Ergotherapie in Kraft getreten. Die telemedizinischen Leistungen wurden zum 01.10.2022 in den Rahmenvertrag Ergotherapie im § 7a eingefügt.
Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen
Seit dem 16.03.2021 ist der neue Rahmenvertrag Stimm-, Sprech-, Sprach und Schluckstörungen (SSSST) in Kraft getreten. Es gibt eine Übergangsvereinbarung für telemedizinische Leistungen, die seit 01.09.2022 gültig ist und bis zur abschließenden Festsetzung durch die Schiedsstelle gilt.
Podologie
Der Rahmenvertrag Podologie ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Die Nagelspangenbehandlung wurde als neues Heilmittel in die Heilmittelrichtlinie aufgenommen. Die Änderungsvereinbarung zu der Nagelspangenbehandlung im Bereich der Podologie ist zum 01.07.2022 in Kraft getreten.