Wo gibt es Informationen zur Heilmittelrichtlinie? Lesedauer unter 1 Minute Sie befinden sich hier: Startseite Leistungserbringer Übersicht Gesundheitsbereiche Heilmittel Heilmittelrichtlinie und Heilmittelkatalog Weiterführende Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten:Informationen zur HeilmittelrichtlinieInformationen zum HeilmittelkatalogInformationen zur Heilmittelrichtlinienänderung Bitte IK oder Arztnummer bereithalten Exklusiv für Leistungserbringer: Kostenlose Telefonberatung 0800 333 0606 0800 333 0092 Diese Artikel könnten Sie auch interessieren Verordnung mehrerer vorrangiger Heilmittel Je nach Heilmittelbereich gelten spezifische Vorgaben, um mehrere vorrangige Heilmittel gleichzeitig zu verordnen. Behandlungsbeginn nach der Heilmittelverordnung Heilmittelbehandlungen, wie Physiotherapie und Logopädie, sollten kurz nach Ausstellung der Heilmittelverordnung starten. Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf Der Umgang mit dem Heilmittel- und Verordnungsbedarf wird über die Heilmittelrichtlinie geregelt.