Seit dem 01.09.2019 können sich Heilmittelerbringer
- für ihre Zulassung,
- für ihre Datenänderungen und
- bei Fragen zur Abrechnungsbefugnis
an die zentralen Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung ("ARGEn") wenden. Auf der Website www.zulassung-heilmittel.de finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen.