Wer erteilt Heilmittelzulassungen?

Lesedauer unter 2 Minuten

Seit dem 01.09.2019 können sich Heilmittelerbringer

  • für ihre Zulassung,
  • für ihre Datenänderungen und
  • bei Fragen zur Abrechnungsbefugnis

an die zentralen Zulassungsstellen der gesetzlichen Krankenversicherung ("ARGEn") wenden. Auf der Website www.zulassung-heilmittel.de finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerinnen.

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