Für welche Leistungen wird eine Zusatzzulassung benötigt?

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Für die Abgabe von Bobath, PNF, Vojta, KG-ZNS, MLD und Chirogymnastik ist eine Zusatzzulassung notwendig. Die entsprechenden Hinweise finden Sie im Rahmenvertrag "Physiotherapie" im Abschnitt "Voraussetzungen". Die erforderlichen Nachweise müssen bei den jeweiligen ARGEn eingereicht werden.

Standardisierte Heilmittel wie Krankengymnastik, Manuelle Therapie oder Elektrotherapie können auch kombiniert verordnet werden werden. Für eine standardisierte Verordnung, die nicht spezifiziert ist, ist allerdings eine Zusatzzulassung für Manuelle Therapie und für Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) erforderlich.

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