Die orientierende Behandlungsmenge im Heilmittelkatalog gibt für jede Diagnosegruppe die Menge der Behandlungseinheiten an, mit der in der Regel das Behandlungsziel erreicht werden soll (z. B. 18 Einheiten). Sie bezieht sich immer auf den jeweiligen Verordnungsfall.
Ärztinnen und Ärzte sollen sich bei Ihrer Verordnung daran "orientieren". Das heißt, bei medizinischer Notwendigkeit darf davon abgewichen und sowohl weniger als auch mehr verordnet werden. Dafür ist keine Genehmigung der Kasse notwendig.
Können weitere Verordnungen ausgestellt werden, wenn die orientierende Behandlungsmenge ausgeschöpft ist?
Ja, wenn das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht wurde, kann die Ärztin oder der Arzt darüber hinaus weitere Verordnungen ausstellen. Dabei gelten die Höchstverordnungsmengen je Verordnung laut Heilmittelkatalog weiter.
Ausnahme: Liegt ein langfristiger Heilmittelbedarf oder ein Besonderer Verordnungsbedarf vor, dann gilt weiterhin der max. Verordnungszeitraum von 12 Wochen.