Wo gibt es Diagnoselisten zum Heilmittelbedarf?

Lesedauer unter 2 Minuten

Die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf nach § 32 Abs. 1a SGB V ist in der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie zu finden. Die dort gelisteten Diagnosen bedingen einen langfristigen Heilmittelbedarf.

In der Diagnoseliste zum besonderen Verordnungsbedarf vereinbaren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband, bei welchen Erkrankungen Patientinnen und Patienten oftmals mehr Heilmittel benötigen und daher ein „besonderer Verordnungsbedarf“ besteht.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf

Der Umgang mit dem Heilmittel- und Verordnungsbedarf wird über die Heilmittelrichtlinie geregelt. 

Hinweise zur Heilmittelrichtlinie

Die Heilmittelrichtlinie regelt die Verordnung von Heilmitteln. Seit 01.01.2021 sind die Vorgaben einheitlich und übersichtlicher gestaltet. 

Informationen zur Heilmittelrichtlinie & Heilmittelkatalog

Der Gemeinsame Bundesausschuss und die Kassenärztliche Bundesvereinigung informieren über die Heilmittelrichtlinie und den Heilmittelkatalog.