Welche Fahrkosten werden von der Barmer übernommen?

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Die Barmer übernimmt die Fahrkosten und Transportkosten für Fahrten, die medizinisch notwendig sind und mit einer Barmer-Leistung in Verbindung stehen.

Dies gilt für:

  • Rettungsfahrten zum nächstgelegenen Krankenhaus
  • Krankentransporte mit einem Krankentransportwagen (KTW)
  • Fahrten zu Behandlungen, die stationär oder ambulant im Krankenhaus erfolgen
  • Fahrten zu Vor- und Nachuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen, die im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich sind
  • Fahrten zu einer stationären Vorsorgekur oder stationären Reha

Weitere Informationen zum Thema Fahrkosten finden Sie unter unseren Leistungen von A-Z.

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