Die Barmer übernimmt die Fahrkosten und Transportkosten für Fahrten, die medizinisch notwendig sind und mit einer Barmer-Leistung in Verbindung stehen.
Dies gilt für:
- Rettungsfahrten zum nächstgelegenen Krankenhaus
- Krankentransporte mit einem Krankentransportwagen (KTW)
- Fahrten zu Behandlungen, die stationär oder ambulant im Krankenhaus erfolgen
- Fahrten zu Vor- und Nachuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen, die im Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich sind
- Fahrten zu einer stationären Vorsorgekur oder stationären Reha
Weitere Informationen zum Thema Fahrkosten finden Sie unter unseren Leistungen von A-Z.