Wann werden Fahrkosten genehmigt?

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Die Barmer übernimmt Fahrkosten zu einer Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig ist und ärztlich verordnet wurde.

Für die Verordnung einer Krankenbeförderung gilt folgende Regel:

Bei stationärer Behandlung dürfen Krankenbeförderungen bei medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. Die Verordnung muss nicht bei der Barmer zur Genehmigung vorgelegt werden. Dies gilt auch für vor- und nachstationäre Behandlungen.

Bei ambulanter Behandlung in einer Praxis, im medizinischen Versorgungszentrum oder im Krankenhaus dürfen Krankenbeförderungen in der Regel nicht verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in besonderen Ausnahmefällen, die in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses geregelt sind.

Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten zur ambulanten Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zur ambulanten Behandlung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. In der Regel ist vor der Fahrt eine Genehmigung von der Barmer auszustellen.

Laut Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Fahrten zur ambulanten Behandlung übernehmen können:

  • Schwerwiegende Erkrankung mit hochfrequenter Behandlung (z. B. bei Dialyse, onkologischer Strahlenbehandlung oder onkologischer Chemotherapie)
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
  • Pflegegrad 3, 4 oder 5 (bei einer Einstufung in den Pflegegrad 3 muss zusätzlich das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis eingetragen sein)

Welche Fahrkosten zur ambulanten Behandlung müssen vor Antritt der Fahrt genehmigt werden?

Grundsätzlich sind Fahrten zur ambulanten Behandlung vor der Fahrt durch die Barmer zu genehmigen. Genehmigungspflichtig sind Fahrten für Versicherte, die eine hochfrequente Behandlung über einen längeren Zeitraum benötigen. Dazu gehören:

  • Dialysebehandlung
  • Onkologische Strahlentherapie
  • Parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie bzw. parenterale onkologische Chemotherapie

In diesen Fällen muss die Verordnung einer Krankenbeförderung bei der Barmer zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ausnahme: Für Versicherte mit einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung gilt, dass die Fahrten zur ambulanten Behandlung nicht von der Krankenkasse vorab genehmigt werden müssen, wenn die Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen durchgeführt werden.

Für dauerhaft Mobilitätsbeeinträchtigte gelten Fahrten zur ambulanten Behandlung per Gesetz als genehmigt, wenn als Transportmittel Taxi oder Mietwagen (auch solche mit behindertengerechter Ausstattung) genutzt wird.

Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW) sind weiterhin genehmigungspflichtig.

Wann liegt eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vor?

In folgenden Fällen liegt eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vor:

  • Schwerbehindertenausweis mit einem der Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert (AG), blind (BL) oder hilflos (H)
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 und zusätzlich dauerhaft in der Mobilität beeinträchtigt (z. B. durch das Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis)

Für Versicherte, die diese Kriterien erfüllen, sind Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen (auch solche mit behindertengerechter Ausstattung) genehmigungsfrei. Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW) sind weiterhin genehmigungspflichtig.

Sofern der Arzt entsprechende Einzelfahrten mit dem Taxi oder Mietwagen verordnet, können diese entsprechend der bestehenden Verträge direkt mit der Barmer abgerechnet werden (Genehmigungsfiktion). Die ärztliche Verordnung stellt dafür die Anspruchsgrundlage dar und ist deshalb der Abrechnung beizufügen.

Wann liegt eine hochfrequente Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung vor?

Eine hochfrequente Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung ist z. B. gegeben bei Dialyse, onkologischer Strahlenbehandlung und onkologischer Chemotherapie. Entsprechende Fahrten müssen vom Arzt verordnet und von der Barmer genehmigt werden.

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