Welche Regeln gelten für die Verordnung einer Krankenbeförderung?
Die rechtlichen Grundlagen für die Verordnung einer Krankenbeförderung sind in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geregelt.
Auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses finden Sie die Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten.
Gemäß der Krankentransport-Richtlinie erfolgt die Verordnung einer Krankenbeförderung in der Regel auf dem Vordruck Muster 4.
Der Arzt stellt die Verordnung vor Antritt der Fahrt aus. Nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, darf die Beförderung nachträglich verordnet werden. Nähere Hinweise zur Verordnung auf Muster 4 enthält die
Vordruck-Erläuterung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.