Versicherte müssen für eine Krankenbeförderung eine Zuzahlung leisten. Sie beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Fahrkosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Dabei gelten Hin- und Rückfahrt jeweils als Einzelfahrt. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine Zuzahlung zu den Fahrkosten leisten.
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