Elektronische Abrechnung
Der gesamte Fahrkostenabrechnungsprozess wird von der Barmer in Zusammenarbeit mit der KV Service Plus GmbH als Tochterunternehmen durchgeführt.
Übermitteln Sie Ihre Rechnungen (Sammel- und Einzelrechnungen) in elektronischer Form an folgende Adresse:
IK der Barmer: 104 940 005
Mailadresse: dav-le@vdek-dav.de
Hier finden Sie weitere Informationen zum GKV-Datenaustausch.
Unterlagen in Papierform
Sie müssen Rechnungen, Belege, ärztliche Verordnungen auf dem Postweg einreichen? Um Verzögerungen durch Postweiterleitungen zu vermeiden, bitten wir Sie für die Abrechnungen die folgenden zentralen Postanschriften zu verwenden.
Bundesländer
Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Barmer Krankentransportkosten
Konsumstr. 51
42285 Wuppertal
Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Barmer Krankentransportkosten
Gottlieb-Daimler-Straße 19
73529 Schwäbisch Gmünd
* Zuordnung richtet sich nach Sitz dem des Rechnungsstellers (Leistungserbringer/Rechenzentrum)
Angaben zur Rechnung
Ihre Rechnung sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Institutionskennzeichen = IK (Leistungserbringer, Abrechner und Zahlungsempfänger)
- Eindeutige Rechnungsnummer, Datum der Rechnung
- Name, Versichertennummer, Anschrift, Geburtsdatum des Versicherten
- Verwendung der vertraglichen Bestandteile (z.B. Leistungserbringergruppenschlüssel = LEGS, Positions-Nummer, Leistungsbeschreibung, Einzelpreis, Anzahl, Leistungsdatum, Transportweg, etc.)
- Zuzahlung des Versicherten
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Richtlinien des Spitzenverbandes der Krankenkassen nach §302 Abs. 2 SGB V.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigt die Barmer in Papierform:
- Ärztliche Verordnung im Original
- Bewilligung der Barmer im Original, Abrechnungsschein mit Genehmigungsnummer
- Original-Leistungsnachweis
- Papierrechnungen (Sammel- und Einzelrechnungen), wenn die Rechnungen nicht per DA übermittelt werden
- Begleitzettel für die Urbelege bei Abrechnung über DA