Wie erfolgt die Abrechnung von Fahrkosten?

Lesedauer unter 7 Minuten

Elektronische Abrechnung

Der gesamte Fahrkostenabrechnungsprozess wird von der Barmer in Zusammenarbeit mit der KV Service Plus GmbH als Tochterunternehmen durchgeführt.

Übermitteln Sie Ihre Rechnungen (Sammel- und Einzelrechnungen) in elektronischer Form an folgende Adresse:

IK der Barmer: 104 940 005
Mailadresse: dav-le@vdek-dav.de

Hier finden Sie weitere Informationen zum GKV-Datenaustausch.

Unterlagen in Papierform

Sie müssen Rechnungen, Belege, ärztliche Verordnungen auf dem Postweg einreichen? Um Verzögerungen durch Postweiterleitungen zu vermeiden, bitten wir Sie für die Abrechnungen die folgenden zentralen Postanschriften zu verwenden.

Bundesländer

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 

BARMER Krankentransportkosten
Konsumstr. 51
42285 Wuppertal

Bundesländer

Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

BARMER Krankentransportkosten
Gottlieb-Daimler-Straße 19
73529 Schwäbisch Gmünd

* Zuordnung richtet sich nach Sitz dem des Rechnungsstellers (Leistungserbringer/Rechenzentrum)

Angaben zur Rechnung

Ihre Rechnung sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Institutionskennzeichen = IK (Leistungserbringer, Abrechner und Zahlungsempfänger)
  • Eindeutige Rechnungsnummer, Datum der Rechnung
  • Name, Versichertennummer, Anschrift, Geburtsdatum des Versicherten
  • Verwendung der vertraglichen Bestandteile (z.B. Leistungserbringergruppenschlüssel = LEGS, Positions-Nummer, Leistungsbeschreibung, Einzelpreis, Anzahl, Leistungsdatum, Transportweg, etc.)
  • Zuzahlung des Versicherten

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Richtlinien des Spitzenverbandes der Krankenkassen nach §302 Abs. 2 SGB V.

Notwendige Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigt die Barmer in Papierform:

  • Ärztliche Verordnung im Original
  • Bewilligung der Barmer im Original, Abrechnungsschein mit Genehmigungsnummer
  • Original-Leistungsnachweis
  • Papierrechnungen (Sammel- und Einzelrechnungen), wenn die Rechnungen nicht per DA übermittelt werden
  • Begleitzettel für die Urbelege bei Abrechnung über DA

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Was ist bei der Abrechnung von Fahrkosten zu beachten?

Welche Unterlagen müssen Leistungserbringer zur Abrechnung von Fahrkosten einreichen? 

Wann werden Fahrkosten genehmigt?

Die Übernahme der Fahrkosten zur stationären oder ambulanten Behandlung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Erfahren Sie mehr. 

Wie werden Fahrdienste verordnet?

Die rechtlichen Grundlagen für die Verordnung einer Krankenbeförderung sind in der Krankentransport-Richtlinie geregelt.