Wie wird die Besondere Versorgung abgerechnet?

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Nutzung des elektronischen Datenaustauschs

Nach § 295 Abs. 1b SGB V übermitteln Ärzte, Einrichtungen und medizinische Versorgungszentren, die ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Krankenkassen oder ihren Verbänden Verträge zu besonderen Versorgungsformen (§ 140a SGB V) geschlossen haben, ihre Abrechnungsunterlagen auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträger.

Dies gilt ebenso für geschlossene Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung oder für Verträge zur Integrierten Versorgung (Altverträge gemäß § 73c SGB V bzw. Verträge nach § 140a ff. SGB V a. F.). Machen Sie sich gerne mit dem Aufbau des zu meldenden Datensatzes vertraut. Die aktuelle Technische Anlage finden Sie auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.

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Für die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch ist eine Anmeldung notwendig. Wenn Sie sich für den Datenaustausch nach § 295 Abs. 1b SGB V anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an unsere vertragsschließende Einheit unter "Kontaktmöglichkeiten". Diese wird Sie über die weitere Vorgehensweise informieren.

Haben Sie keine Möglichkeit, am Datenaustauschverfahren nach § 295 Abs. 1b SGB V teilzunehmen, stehen Ihnen abweichende Übermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Unsere vertragsschließende Einheit wird Sie über weitere Möglichkeiten zur Rechnungsübermittlung informieren.

Kontakt für Fragen zur Abrechnung der Besonderen Versorgung

Sie haben Fragen zu einer bereits übermittelten Rechnung im Leistungsbereich Besondere Versorgung (§ 140a SGB V)?
Unsere Abrechnungsexpertinnen und -experten stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Nachversand eines Zahlungsavis und Umstellung der Versandart

Ihnen fehlt ein Zahlungsavis für die Besondere Versorgung (§ 140a SGB V)?

Hier können Sie den Nachversand beauftragen: Zahlungsavis nachsenden.

Anschließend erhalten Sie Ihr Zahlungsavis per E-Mail als PDF-Datei und CSV-Datei.

Sie möchten den Versand des Zahlungsavis dauerhaft von Papier auf E-Mail umstellen oder benötigen dauerhaft das Zahlungsavis als CSV-Datei?

Hier können Sie sich für das Onlineverfahren anmelden: Zahlungsavis einrichten.

Nachdem Sie sich für das Onlineverfahren angemeldet haben, stellen wir den Versand des Zahlungsavis per Brief ein und senden es fortan elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse.

Um sicherzustellen, dass die E-Mails aufgrund der CSV-Datei von Ihrem IT-System nicht blockiert werden, empfehlen wir Ihnen, die Absenderadresse zahlungsavise@barmer.de als sicheren Absender in Ihrem System zu hinterlegen.

Weitere Informationen zum digitalen Zahlungsavis finden Sie hier.

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