Was gilt für den Austausch von Betäubungsmitteln?

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Für Betäubungsmittel gilt die Austauschpflicht gegen Rabattpartner.

Folgende vergleichbare Kriterien müssen für einen Austausch erfüllt sein:

  • Gleicher Wirkstoff
  • Gleiche Wirkstärke
  • Gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Gleiche Packungsgröße (genaue Stückzahl)
  • Bei Pflastern: gleiche Freisetzungsrate, Beladungsmenge und Applikationshöchstdauer
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  • Bei Retardformen: gleiche Applikationshäufigkeit

Von einem Austausch ausgeschlossen sind entsprechend Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie:

  • Buprenorphin (Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer, z. B. bis zu 3 Tage bzw. bis zu 4 Tage)
  • Hydromorphon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)
  • Oxycodon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)

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