Für Betäubungsmittel gilt die Austauschpflicht gegen Rabattpartner.
Folgende vergleichbare Kriterien müssen für einen Austausch erfüllt sein:
- Gleicher Wirkstoff
- Gleiche Wirkstärke
- Gleiche oder austauschbare Darreichungsform
- Gleiche Packungsgröße (genaue Stückzahl)
- Bei Pflastern: gleiche Freisetzungsrate, Beladungsmenge und Applikationshöchstdauer
- Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
- Bei Retardformen: gleiche Applikationshäufigkeit
Von einem Austausch ausgeschlossen sind entsprechend Anlage VII Teil B der Arzneimittel-Richtlinie:
- Buprenorphin (Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer, z. B. bis zu 3 Tage bzw. bis zu 4 Tage)
- Hydromorphon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)
- Oxycodon (Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit, z. B. alle 12 bzw. alle 24 Stunden)