Die Antwort auf diese Frage hat Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der Barmer:
Eine Haus- oder Facharztpraxis hat hierzulande wohl schon jeder Mensch aufgesucht. Von Durchgangsärztinnen oder Durchgangsärzten mögen viele aber noch nie gehört haben, geschweige denn behandelt worden sein. Das liegt daran, dass sie nur bei Arbeits- und Wegeunfällen zum Einsatz kommen. Sie entscheiden nach der Diagnose über den weiteren Behandlungsverlauf. Eine Patientin oder ein Patient hat bei einem Arbeitsunfall also keine freie Arztwahl, wie dies in Deutschland ansonsten der Fall ist. Zudem übernehmen nicht wie üblich die Krankenkassen die Behandlungskosten, sondern die gesetzliche Unfallversicherung wie die gewerbliche Berufsgenossenschaft, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft oder die gesetzliche Unfallkasse. Wer also einen Arbeitsunfall hat, muss die Durchgangsärztin oder den Durchgangsarzt aufsuchen. In der Regel hat der Arbeitgeber auch eine Information am schwarzen Brett ausgehängt oder im Intranet hinterlegt, wo sich die nächstgelegene Praxis befindet. Gegebenenfalls erhalten die Betroffenen auch über die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren.