Wie werden Versorgungsverträge für vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege geschlossen?

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Um Leistungen mit der Barmer Pflegekasse abrechnen zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste eine Zulassung. Im Rahmen von § 72 SGB XI können sie Versorgungsverträge für die vollstationäre, teilstationäre oder ambulante Pflege schließen. Informationen und Unterlagen erhalten Sie über die Landesvertretungen des vdek (Verband der Ersatzkassen).

Übersicht der regionalen Stellen nach Versorgungsform

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