Verträge für die Leistungen nach § 45 SGB XI schließt die Barmer mit Verbänden der Wohlfahrt, der Kirchen und der privaten Anbieter.
Sind Sie Mitglied eines Verbandes, der eine Rahmenvereinbarung mit uns geschlossen hat? Dann können Sie Ihren Beitritt zu dieser Vereinbarung mit diesem regeln. Bitte klären Sie in dem Fall alle Fragen zum Beitritt mit den verantwortlichen Kontaktpersonen Ihrer Organisation.
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