Wie können Pflegedienste HKP-Anträge digital einreichen?

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Im Rahmen ihrer Digitalagenda optimiert die Barmer ihre Prozesse – so auch für den Bereich der häuslichen Krankenpflege (HKP). Zu den Verbesserungsmaßnahmen gehört die digitale Anbindung von Pflegediensten. Daher bieten wir bereits seit 2019 den „Online-Service Leistungserbringer“ (OS LE) für die digitale Übersendung von Anträgen zur häuslichen Krankenpflege an.

Teilnehmen kann jeder zugelassene Leistungserbringer mit einem Vertrag zur Versorgung unserer Versicherten mit Leistungen zur häuslichen Krankenpflege (HKP). Das Online-Verfahren ermöglicht eine komplette elektronische und sichere Abwicklung von Antrags- und Entscheidungsverfahren ohne Medienbrüche.

Vorteile für die Pflegedienste

  • Vereinfachte Prozesse: Der Genehmigungsprozess wird für die Pflegedienste entscheidend vereinfacht. Alle Antragsdokumente und Nachrichten digital an einem Ort.
  • Verzicht auf Papier: Alle Antragsunterlagen werden durch Sie digital übermittelt. Ein zusätzliches Versenden per Fax, Post oder E-Mail entfällt. Die Leistungsentscheidung erhalten Sie ebenfalls digital durch uns.
  • Schnellere Entscheidungen: Das Genehmigungsverfahren wird durch die elektronische Übermittlung der Verordnungen zeitnaher entschieden als bei der klassischen Papiervariante per Post.
  • Prozesssicherheit mit Fristwahrung: Die online verschickten Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten bei uns. Kein Postweg, keine zusätzlichen Faxe zur Fristwahrung.
  • Direkter Kontakt: Über eine Chat-Funktion können Sie direkt fallbezogen mit der zuständigen Sachbearbeitung kommunizieren und Auskünfte erhalten. Ergänzende Unterlagen können ebenfalls über diesen Kanal verschickt werden.
  • Vereinfachte Abrechnung: Für die Abrechnung (idealerweise im Datenträgeraustausch nach §302 SGB V) reicht der Leistungsnachweis mit der Genehmigungsnummer.

So nutzen Sie den Online-Service

Über den Online-Service für Leistungserbringer im Bereich der Häuslichen Krankenpflege können Sie als Pflegedienst den Verordnungsvordruck Muster 12 nun auch digital an uns übermitteln.

Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie setzen eine Pflegedienstsoftware ein, die an die zertifizierte Online-Schnittstelle angebunden ist.
  2. Sie nutzen den Online-Service über das Webportal eines zertifizierten Anbieters. 

Infografik zur Nutzung des Online-Services

Pflegedienste können eine Pflegedienstsoftware oder das Webportal eines zertifizierten Anbieters nutzen, um Anträge zur häuslichen Krankenpflege digital an die Barmer zu übermitteln.

 

Wenn Ihre Pflegedienst-Software an den Online Service Leistungserbringer HKP angeschlossen ist, können Sie daraus direkt und digital die Daten an uns übertragen. Unsere Entscheidung erhalten Sie ebenfalls digital zurück. Bei Rückfragen können Sie über eine Chat-Funktion fallbezogen Kontakt mit uns aufnehmen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Software an den Online-Service angebunden ist, fragen Sie bitte direkt beim Anbieter Ihrer Pflegedienst-Software nach. Über Ihren Ansprechpartner oder Ihre Ansprechpartnerin beim Softwareanbieter erfahren Sie, ob oder ab wann eine digitale Übertragung der Verordnungsdaten über die von Ihnen eingesetzte Pflegedienst-Software an die Barmer möglich ist.

Mit diesen Softwareprodukten ist ein digitaler Datenaustausch über den Online-Service für Leistungserbringer im Bereich der häuslichen Krankenpflege möglich (in Klammern Sofware-Anbieter und Firmensitz):

  • eva/3 viva! (opta data IT Solutions GmbH, Essen)
  • HyCare ambulant (HyCare GmbH, Berlin)
  • Pflege 3000 (COMfuture Computer- und Kommunikationssysteme GmbH, Dresden)
  • MediFox ambulant (MediFox GmbH, Hildesheim)
  • VIVENDI (Connext Communication GmbH, Paderborn)

(Stand 11.07.2024)

Sie können als Pflegedienst auch zusätzlich zu Ihrer Pflegedienst-Software den Online-Service über ein Webportal nutzen. Über einen Internetbrowser erfassen Sie in einer Online-Eingabemaske die Daten der HKP-Verordnung und führen dazu einen Upload der gescannten Verordnung (Muster 12) durch.

Diese IT-Dienstleister bieten als zertifizierte Online Service Anbieter ein Webportal an (in Klammern Softwareanbieter und Firmensitz):

  • egeko (opta data IT Solutions GmbH, Essen)

(Stand 16.04.2020)

Software-Zertifizierung

Damit IT-Dienstleister bzw. Hersteller einer Branchensoftware für Pflegedienste ihren Kunden diese technische Schnittstelle anbieten können, ist eine Zertifizierung bei unserem Softwarepartner, der AOK Systems, erforderlich.

Der Zugang zum Online Service Leistungserbringer (OS LE) ist für alle Pflegedienste oder deren IT-Dienstleister offen. Diese technische Schnittstelle wird von unserem IT-Partner AOK Systems bereitgestellt und ist Bestandteil der GKV-Branchenlösung oscare®.

Mit einer Schnittstellenzertifizierung zum OS LE HKP bestätigt die AOK Systems die standardisierte elektronische Übergabe von Anträgen zur häuslichen Krankenpflege an die GKV-Branchenlösung oscare®.

Alle Details zur Zertifizierung finden Sie auf der Homepage der AOK Systems.

Bei Fragen zur Schnittstellenzertifizierung zum Online-Service für Leistungserbringer im Bereich der Häuslichen Krankenpflege wenden Sie sich bitte an zertifizierung@sys.aok.de.
 

HKP goes digital – machen Sie mit.

Lernen Sie die Vorteile unseres Online Service HKP kennen und kontaktieren Sie uns bei Feedback oder Fragen per E-Mail mit dem Betreff „OS LE HKP“. Wir freuen uns auf den Erfahrungsaustausch mit Ihnen.

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