Wie werden HKP-Leistungen per Datenaustausch abgerechnet?

Lesedauer unter 10 Minuten

Bei der Abrechnung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) über das Datenaustauschverfahren sollten Leistungserbringer einige Punkte berücksichtigen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.

Mögliche Datei-Formate

Durch die Übermittlung von TSOL0-Dateien wird nur der Übertragungsweg getestet. Die Dateien können nicht verarbeitet werden. Übermitteln Sie Ihre Rechnungsdaten daher als ESOL0-Dateien. Bei Fragen zur technischen Umsetzung kontaktieren Sie bitte den zuständigen Software-Dienstleister.

Vorgaben zum E-Mail-Versand

In der E-Mail zur Übermittlung dürfen ausschließlich die Auftragsdatei sowie die Nutzendatei enthalten sein (kein Anhang, Signatur, Logo, etc.).

Die Dateien, die Sie übermitteln, müssen zertifikatsbasierend kryptisch verschlüsselt sein (Technische Anlage 1 zum Datenaustausch nach § 302 Abs. 2 SGB V).

Einsendung von Belegen

Urbelege (Leistungsnachweise) sind im Original per Post an die entsprechende Postanschrift zu senden. Sie finden die Kontaktinformationen auf der Seite „Wie werden Leistungen der häuslichen Krankenpflege abgerechnet?“.

Weiterführende Informationen zu Ihrer E-Mail-Absenderadresse

  • Bei erfolgreichem Eingang Ihrer Abrechnungsdaten erhalten Sie eine Annahmebestätigung. Anschließend findet eine 3-stufige Prüfung auf Struktur, Syntax und formale Dateiinhalte statt. Sofern hier Abweichungen zur Technischen Anlage vorhanden sind, erfolgt (zeitverzögert) der Versand eines Fehlerprotokolls zum identifizierten Fehler. Der Versand wird jeweils an die Absenderadresse ausgelöst. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Nachrichten an personalisierte oder Postfach-E-Mail-Adressen zugestellt werden können. Sollten Sie keine Annahmebestätigung erhalten, prüfen Sie bitte das Spam-Verzeichnis.
  • Deaktivieren Sie den automatischen Versand von Empfangsbestätigungen oder Abwesenheitsnachrichten. Über unsere Empfangsadresse dav-le@vdek-dav.de dürfen nur Abrechnungsdaten eingehen.
  • Sie haben Fragen zur HKP-Abrechnung? Schreiben Sie an service@barmer.de. Wir kümmern wir uns um eine schnelle Klärung Ihres Anliegens.

Übermittlung per F-TAM-Verfahren

Grundsätzlich ist es möglich, Ihre Abrechnungsdaten per F-TAM-Verfahren zu übermitteln. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei allen Fragen zur Abrechnung auch zu Einsprüchen bei Kürzungen, Korrekturen, Mahnungen und Nachberechnungen, bei denen die Ursprungsrechnung von der DDG GmbH geprüft wurde:

Für die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein
Telefon: 0800 333004 328-333 *

Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Telefon: 0800 333004 328-444 *

Die Bundesländer richten sich nach Sitz des Leistungserbringenden.
Bei Fragen zu Verträgen wenden Sie sich bitte an Ihren Verband.


*) Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz sind kostenfrei

Logo der DDG Deutsches Dienstleistungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH

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Selbstabrechner und Rechenzentren, die über die DDG abrechnen, haben die Möglichkeit, Informationen zu ihrer Abrechnung online einzusehen.

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