Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V (Grund-, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Versorgung) wird ausschließlich durch die Barmer abgerechnet.
Welche Angaben muss eine Rechnung enthalten?
- Institutionskennzeichen = IK (Leistungserbringer, Abrechner und Zahlungsempfänger)
- Eindeutige Rechnungsnummer, Datum der Rechnung
- Name, Versichertennummer, Anschrift, Geburtsdatum des Versicherten
- Verwendung der vertraglichen Bestandteile (z. B. Leistungserbringergruppenschlüssel = LEGS, Positions-Nummer, Leistungsbeschreibung, Einzelpreis, Anzahl, Leistungsdatum, etc.)*
Welche Unterlagen benötigt die Barmer in Papierform?
- Vom Leistungsempfänger unterschriebener Original-Leistungsnachweis
- Papierrechnungen (Sammel- und Einzelrechnungen), wenn die Rechnungen nicht per Datenaustausch (DA) übermittelt werden
- Begleitzettel für die Urbelege bei Abrechnung über Datenaustausch (DA)*
Informationen zum Institutionskennzeichen (IK)
Bei Änderungen der hinterlegten Daten (Name, Anschrift, Bankverbindung, etc.) Ihrer IK ist umgehend die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE IK) zu informieren. Eine Zahlung Ihrer Leistungsabrechnung kann nur auf die Bankverbindung erfolgen, welche bei der ARGE-IK hinterlegt ist.
Weitere Informationen zur ARGE-IK finden Sie unter: www.arge-ik.de
Wie lauten die Kontaktinformationen für den Postversand und Datenaustausch (DA)?
Postversand
Um Verzögerungen durch Postweiterleitungen zu vermeiden, bitten wir Sie für die Abrechnung folgende zentrale Postanschriften zu verwenden:
Für die Bundesländer Bremen, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen:
Barmer
Abrechnung häusliche Krankenpflege
Konsumstr. 51
42285 Wuppertal
Für die Bundesländer Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Thüringen:
Barmer
Abrechnung häusliche Krankenpflege
Gottlieb-Daimler-Straße 19
73529 Schwäbisch Gmünd
Die Bundesländer richten sich nach Sitz des Leistungserbringenden.
Datenaustausch
Datenannehmende Stelle:
IK der Barmer: 104 940 005
Mailadresse: dav-le@vdek-dav.de
Weitere Informationen zum Datenaustausch finden Sie unter: www.gkv-datenaustausch.de
Meine Rechnung wurde gekürzt, was kann ich tun?
Mit jeder Rechnungskürzung erhalten Sie von der Barmer ein Absetzungsschreiben. Sie können nachträglich unter Berücksichtigung der gesetzlichen Verjährungsfrist eine Korrektur Ihrer Abrechnung vornehmen. Sollte die Rechnungskürzung Ihrer Meinung nach zu Unrecht erfolgt sein, bitten wir Sie um Zusendung eines Einspruchs (Begründung). Ihren Einspruch bzw. die Korrektur senden Sie bitte an folgende Postanschrift der Barmer:
Barmer
Abrechnung häusliche Krankenpflege
Konsumstr. 51
42285 Wuppertal
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bei allen Fragen zur Abrechnung erreichen Sie uns unter den nachfolgend gelisteten Telefonnummern:
Für die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein
Telefon: 0800 333004 328-333**
Für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Telefon: 0800 333004 328-444**
Die Bundesländer richten sich nach Sitz des Leistungserbringenden.
Bei Fragen zu Verträgen wenden Sie sich bitte an Ihren Verband.
Hinweis: Verzögerter Versand von Abrechnungsinformationen
Bitte beachten Sie, dass uns zu den Quartalswechseln ein erhöhter Posteingang erreicht. Leider dauert es daher länger als üblich, bis Sie Ihre Abrechnungsinformation erhalten. Bitte sehen Sie von zeitnahen Erinnerungen (weniger als 21 Tagen nach der Einreichung) ab, hierdurch verzögert sich die Bearbeitung. Sie haben eine gesetzlich geregelte vorläufige Kostendeckung bis zur Entscheidung der Barmer. Wir danken für Ihr Verständnis.
*) Es sind weiterhin die Richtlinien des Spitzenverbandes der Krankenkassen nach § 302 Abs. 2 SGB V zu berücksichtigen.
**) Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz sind kostenfrei